Hauptproblem nicht gelöst: Asylverfahren dauern zu lange
Das Bundesinnenministerium von Thomas De Maiziere kann bis heute nicht sicherstellen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylanträge unverzüglich bearbeitet. Die Zahl der unbearbeiteten Anträge ist im vergangenen Halbjahr auf über 640.000 Anträge stetig gewachsen; und dabei sind die Altfälle noch nicht einmal mit eingerechnet. Sechs bis acht Monate warten Geflüchtete in Deutschland im Schnitt, um überhaupt einen Asylantrag stellen zu können. Wer in Deutschland bleiben darf und wer nicht, das wissen wissen weder Geflüchtete, noch Länder oder Kommunen. Diese unklaren Verhältnisse sind das Kernproblem, nicht die Menschen, die zu uns fliehen.
Beschleunigte Verfahren auf Kosten der Geflüchteten
Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, die einen Folgeantrag stellen, sollen zukünftig für die Dauer ihres Asylverfahrens in „gesonderten Aufnahmeeinrichtungen“ untergebracht werden; ihre Anträge sollen im Schnellverfahren entschieden werden. Schnellere Asylverfahren sind grundsätzlich sinnvoll. Doch diese Beschleunigung soll im Asylpaket II durch verkürzte Fristen und eine Residenzpflicht erreicht werden und nicht etwa durch eine bessere Arbeit des BAMF. Eine starre Residenzpflicht behindert die Integration und ist außerdem auch rechtlich umstritten.
Wer gegen diese Residenzpflicht verstößt, soll seinen Anspruch auf Asyl und damit auf ein Grundrecht verlieren. Dies ist unverhältnismäßig und deshalb lehnen wir diese Maßnahme ab.
Familiennachzug über die Balkanroute und das Mittelmeer
Die Möglichkeit, seine Familie nach Abschluss des Asylverfahrens nachzuholen, ist ein wesentlicher Anreiz, sich an die Regeln eines Asylverfahrens zu halten. Mit dem Asylpaket II setzt die GroKo den Familiennachzug für einige – so genannte subsidiär – Schutzberechtigte aus und treibt damit die Familienangehörigen in die Hände von Schleuserinnen und Schleusern und auf den lebensgefährlichen Weg über das Meer.
Wir halten das Aussetzen des Familiennachzugs deshalb für falsch. Das Asylpaket II stellt sich so dem grundgesetzlich geregelten Schutz der Familie entgegen.
Auch Schwerkranke dürfen abgeschoben werden
Die neue Regelung senkt die Hürden für die Abschiebung von kranken Geflüchteten. Eine Diagnose soll nur noch durch Amtsärzte erfolgen, psychotherapeutische Gutachten werden dabei praktisch nicht mehr berücksichtigt. Posttraumatische Störungen werden nicht mehr als schwerwiegende Erkrankung anerkannt. Selbst lebensbedrohliche Erkrankungen sind kein Grund mehr, nicht abzuschieben. Einen hohen Zeitdruck erzeugen auch knappe Fristen, die von Kranken schwer einzuhalten sind.
Dies ist aus Sicht der Grünen nicht vereinbar mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Daher lehnen wir auch diese Regelung ab.