Bündnis 90/Die Grünen fordern die Abschaffung der sogenannten Staatsleistungen: Über 500 Millionen Euro überweisen die Bundesländer jährlich aus Steuermitteln an die beiden großen Kirchen – ohne dass es eine Gegenleistung gibt. Denn für die sozialen Dienste der Kirchen etwa in Schulen oder Kindergärten zahlt der Staat den Kirchen zusätzlich Geld. Auch die Kirchensteuer wird separat erhoben. Die Staatsleistungen hingegen erhalten die Kirchen als Entschädigung für Enteignungen aus der Zeit der Säkularisierung vor etwa 200 Jahren. Mit diesen Unterhaltsleistungen sollen durch die Enteignung entgangene Gewinne ausgeglichen werden. Seit 1949 erhielten die Kirchen insgesamt fast 17,9 Milliarden Euro Staatsleistungen. Aus Niedersachsen gehen im Jahr 2018 voraussichtlich etwa 46 Millionen Euro dieser Staatsleistungen an die Kirchen. Staatsleistungen sind nicht zweckgebunden.
Seit rund 100 Jahren sollte es diese Zahlungen eigentlich nicht mehr geben: Schon 1919 wurde in der Weimarer Verfassung festgelegt, dass diese Zahlungen abgelöst werden müssen. Dieser Auftrag wurde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Das bedeutet: Eigentlich hätten sich die Bundesregierungen schon seit 1949 darum kümmern müssen, dass die Staatsleistungen abgelöst werden. Anders formuliert: Seit 1949 haben die Bundesregierungen ihren Verfassungsauftrag ignoriert.
Bündnis 90/Die Grünen fordern, dass endlich eine Expertenkommission einberufen wird, die Vorschläge erarbeitet, wie eine solche Ablösung vonstatten gehen könnte. Wir erkennen an, dass Institutionen, die enteignet wurden, ein Recht auf Entschädigung haben. Es muss aber geschaut werden, inwieweit dieser Staatsvertrag mittlerweile vielleicht bereits erfüllt ist. Bund, Länder und die Kirchen sollten sich deshalb jetzt an einen Tisch setzen und auf ein Verfahren einigen. Die Kirchen haben bisher signalisiert, dass sie einem solchen Verfahren offen gegenüber stünden. Das bedeutet, die Bundesregierung muss das Thema Ablösung von Staatsleistungen endlich in Angriff nehmen.