Demokratie, Gewaltenteilung, Grundrechte, eine freie Presse und eine lebendige Zivilgesellschaft sind untrennbar verbunden. Eine offene Gesellschaft braucht vielfältige und unabhängige Medien. Wir GRÜNEN stehen zu dem dualen Rundfunksystem mit kommerziellen Anbietern auf der einen und beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf der anderen Seite. Wir unterstützen darüber hinaus besonders die nicht-kommerziellen lokalen Bürgermedien, die einen wichtigen Beitrag für die Information, Meinungsbildung und Teilhabe der Bürger*innen in ihren Kommunen leisten. Presse, Rundfunk und Nachrichtenagenturen erfüllen nicht nur eine Informationspflicht – sie tragen auch eine regulative Verantwortung in unserer Demokratie. Wir wollen deshalb möglichst unabhängige Medien, deren Mitarbeiter*innen frei von staatlicher, parteipolitischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme agieren können. Sie sollten dazu, auch um ihre Glaubwürdigkeit zu bewahren, die eigenen Strukturen und finanziellen Abhängigkeiten öffentlich und transparent machen.
Transparent und unabhängig
Mit der Novelle des Niedersächsischen Mediengesetzes haben wir GRÜNEN für mehr Transparenz und Vielfalt der Medienlandschaft gesorgt, insbesondere durch die Aufnahme von Gruppierungen wie etwa den muslimischen Verbänden, dem Schwulen- und Lesbenverband, der Verbraucherzentrale oder dem Flüchtlingsrat. Das wichtigste Gremium, die Versammlung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), arbeitet nun in öffentlicher Sitzung und ist in seiner Autonomie gegenüber Politik und Wirtschaft gestärkt. Sie hat mehr Kompetenzen erhalten, um die Meinungsvielfalt bei den Rundfunkveranstaltern zu sichern, bei der Ausschreibung des Direktors der Medienanstalt sowie bei der Zuweisung und Verlängerung von Sendefrequenzen. Wir GRÜNEN haben uns in der Landesregierung mit der Novelle auch erfolgreich dafür eingesetzt, die Bürgermedien Niedersachsens finanziell besser abzusichern. Wir haben zudem im ZDF-Fernsehrat und in der NLM für mehr gesellschaftliche Vielfalt in den Gremien gesorgt und wollen dies auch im Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks erreichen.
Neue Medien und mehr Vielfalt
Inzwischen entstehen vielfach neue journalistische Initiativen und Formate – insbesondere im Netz – wie Recherchebüros, Blogs und Stadtteilzeitungen. All diese tragen zur lokalen Medienvielfalt, Meinungsbildung und Demokratie vor Ort bei. Dies geschieht sowohl im Rahmen neuer Geschäftsmodelle als auch in Form von gemeinwohlorientiertem bürgerschaftlichen Engagement. Eine Möglichkeit, wie diese neuen unabhängigen Medien gefördert werden können, die wir GRÜNEN prüfen lassen wollen, ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von journalistischer Tätigkeit. Das würde einen zusätzlichen Anreiz schaffen, privates Engagement zu aktivieren, und damit die Presse- und Meinungsvielfalt vor Ort zu stärken.
Plattformanbieter, also Unternehmen, die Rundfunkprogramme und Telemedien zu einem Gesamtangebot zusammenfassen, entscheiden eigenmächtig darüber, welche Inhalte den Empfänger*innen verfügbar gemacht werden. Wir sprechen uns dafür aus, dass Kabelnetzbetreiber die Meinungs- und Anbietervielfalt widerspiegeln müssen und alle Anbieter von Rundfunkinhalten die gleichen Zugangsbedingungen erhalten. Die vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Mitteln aus dem Rundfunkbeitrag hergestellten Hörfunk- und Fernsehinhalte sollen grundsätzlich allen Beitragszahler*innen auch in den Mediatheken der Sender zeitlich unbeschränkt zum Abruf zur Verfügung stehen. Bislang sieht der Rundfunkstaatsvertrag vor, dass die Sender ihre Inhalte grundsätzlich nur sieben Tage lang nach Ausstrahlung in den Mediatheken vorhalten dürfen. Wir GRÜNEN setzen uns für eine Abschaffung dieser „Depublikationspflicht“ nach sieben Tagen durch eine Anpassung des Rundfunkstaatsvertrags ein. Beim Abruf der öffentlich-rechtlichen Programmangebote ohne zeitliche Beschränkungen sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten gehalten, allen Urheber*innen sowie den Produktionsbeteiligten eine angemessene und faire Beteiligung an der über die bisherige 7-Tage-Frist hinausgehenden Verwertung zu sichern.
Jugendmedienschutz und Medienkompetenz stärken
Beim Jugendmedienschutz hat Niedersachsen durch grüne Regierungspolitik mit dem 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits einen sehr guten Weg eingeschlagen. Änderungen zum Jugendmedienschutz werden wir weiterhin kritisch und mithilfe von transparenten und ergebnisoffenen Verfahren begleiten. Bisher sind für Onlinemedien und den Rundfunk die Bundesländer zuständig, bei allen Offline-Verbreitungswegen hingegen der Bund. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Deswegen fordern wir Bund und Länder auf, sich endlich auf ein einheitliches Regelwerk für alle Medien zu einigen. Insbesondere muss geklärt werden, wie ein starker Jugendschutz auch bei Internet-Pplattformen gewährleistet werden kann, ohne dabei die grundlegenden Freiheiten der Kinder und Jugendlichen einzuschränken. Der beste Jugendmedienschutz ist eine gut ausgebildete Medienkompetenz.
Kritische Medienkompetenz ist heute eine Schlüsselqualifikation, die genauso wichtig ist wie Lesen oder Schreiben. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen die Möglichkeiten des Internets nutzen können. Medienkompetenz heißt unter anderem: Medien bewusst nutzen und kritisch damit umgehen, eigene Inhalte herstellen sowie Medien hinterfragen und bewerten können. Unter Federführung der Landesmedienanstalt sollen die vielfältigen in Niedersachsen bestehenden Medieneinrichtungen und -angebote koordiniert, vernetzt und weiterentwickelt werden. Außerdem haben wir die Gründung einer neuen Landeszentrale für politische Bildung erreicht, zu deren zentralen Aufgaben die Stärkung der Medienkompetenz gehört (siehe 5.4, Politische Bildung).
Die Medienlandschaft ist so vielfältig und schnelllebig geworden, dass eine kritische Auseinandersetzung immer mehr Bedeutung bekommt. Insbesondere aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen sind das Internet und andere neue Medien nicht mehr wegzudenken. Das begleitete Hineinwachsen in die digitale Welt mit ihren nahezu unerschöpflichen kreativen und kommunikativen Möglichkeiten bietet dabei den besten Schutz vor möglichen Gefahren und ermöglicht die Teilhabe an der modernen Wissens- und Informationsgesellschaft. Die Anleitung zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Internet darf nicht nur punktuell im Rahmen von Aktionstagen geschehen. Wir begreifen Datenschutz und Verbraucherschutz im Netz als dauerhafte Querschnittsaufgabe in der Bildungsarbeit. Lehrpläne und andere Bildungsvereinbarungen wie auch die Ausbildung von Pädagog*innen sind entsprechend anzupassen. Die Ausstattung der Schulen mit Medien-Equipment muss den jeweiligen Anforderungen gerecht und zügig ausgebaut werden. Medienkompetenz setzt einen bewussten Umgang mit persönlichen Daten im Netz voraus. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass insbesondere die Daten von Kindern und Jugendlichen besser geschützt werden.
Nicht alle Menschen verfügen über die notwendige technische Ausstattung oder das Wissen, um beispielsweise Behördengänge digital zu erledigen. Wir wollen die öffentlich geförderten Angebote für Senior*innen ausbauen und verbessern und damit ihre Kompetenz in punkto digitale Medien fördern.