Grüne Finanzpolitik ist nachhaltig und gerecht. Unser Ziel ist ein ausgeglichener, stabiler und gerechter Landeshaushalt. Damit sichern wir die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand und ermöglichen den sozial-ökologischen Wandel.
Nachhaltigkeit ist für uns untrennbar mit Generationengerechtigkeit verbunden: Unser Ziel ist es, nachfolgende Generationen weder mit zu hohen Schulden noch durch eine zerfallende Infrastruktur und zu geringe Investitionen in die Zukunft zu belasten. Das Land muss in der Lage sein, seine Ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken und gleichzeitig das öffentliche Vermögen zu erhalten und auszubauen.
Ausbleibende Investitionen zum Beispiel in Schulen, Kitas und Universitäten sind auch eine Form der Verschuldung. Sie führen oft zu hohen Folgekosten, etwa wenn notwendige Sanierungsmaßnahmen ausbleiben.
Grüne Finanzpolitik setzt auf einen klugen Mix: sparsame Haushaltsführung, ein effektives Controlling, insbesondere bei Großprojekten, die Bekämpfung des Steuerbetrugs und der legalen Steuervermeidung, Verbesserung der Einnahmen sowie den Abbau von umweltschädlichen Subventionen.
Solide haushalten
Wir GRÜNEN stehen für eine solide Haushaltspolitik. Im Jahr 2016 wurden erstmals in der Geschichte des Landes keine neuen Schulden gemacht. Wir haben den Landeshaushalt so gestaltet, dass eine deutliche Erhöhung der Zukunftsinvestitionen beispielsweise in Bildung, Soziales, nachhaltige Infrastruktur und energetische Sanierung möglich war, aber zugleich auch die Neuverschuldung schrittweise reduziert werden konnte. Diesen Weg wollen wir fortsetzen.
Im Sinne der finanzpolitischen Nachhaltigkeit ist eine Schuldenregel, die dem ungehemmten Schuldenmachen einen Riegel vorschiebt, grundsätzlich der richtige Weg. Die aktuelle Ausgestaltung der Schuldenbremse verhindert jedoch Zukunftsinvestitionen und führt zum Verfall der Infrastruktur, wenn nicht zugleich die bedarfsgerechte Finanzausstattung der Länder gesichert ist. Eine nachhaltige und generationengerechte Schuldenregel ermöglicht Investitionen in die Infrastruktur sowie notwendige Zukunftsausgaben – ohne höhere Folgekosten in der Zukunft. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine Finanzpolitik, die Zukunftsinvestitionen ermöglicht und das Land nicht kaputtspart.
Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung verstärken
Nicht erst Luxemburg Leaks und Panama Papers haben gezeigt, dass Steuerbetrug und legale Steuervermeidung ein massives Problem darstellen. In der vergangenen Legislaturperiode hat die Landesregierung durch den Ankauf von Steuer-CDs und die personelle Verstärkung der Steuerfahndung bereits wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht. In der nächsten Legislaturperiode werden wir GRÜNEN die Anstrengungen beim Kampf gegen Steuerbetrug, aber auch gegen legale Steuerschlupflöcher auf allen Ebenen weiter verstärken. Dazu wollen wir 500 neue Vollzeitstellen in der niedersächsischen Finanzverwaltung schaffen.
Ökologisch schädliche Subventionen abschaffen
Ökologisch schädliche Subventionen machen mehr als 50 Milliarden Euro pro Jahr aus und müssen grundsätzlich überprüft und schnell abgebaut werden. Das Dienstwagenprivileg, das keinen Anreiz zur Anschaffung verbrauchsarmer Fahrzeuge bietet, ist dafür ein besonders anschauliches Beispiel. Einen großen Anteil hat auch die Befreiung von bzw. Reduzierung der Energiesteuer bei Kerosin- und Diesel-Treibstoff. Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, dass diese Subventionen abgebaut werden und die Besteuerung zukünftig an ökologischen Kriterien ausgerichtet wird.
Verantwortung gerecht verteilen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine gerechte Steuerpolitik ein. Wir wollen Spitzenverdiener*innen angemessen an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligen. Durch die Schuldenbremse im Grundgesetz darf das Land ab 2020 im Regelfall keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Gleichwohl werden die Aufgaben der öffentlichen Hand, die Erwartungen der Bürger*innen sowie der Unternehmen an die Infrastruktur und an Investitionen in den sozialen Zusammenhalt nicht weniger. Eine gerechte Finanzierung dieser Aufgaben ist deswegen ein wichtiger Baustein grüner Finanzpolitik. Dafür werden wir uns im Bundesrat einsetzen und zugleich die wirtschaftliche Lage der Unternehmen im Blick behalten.
Wir GRÜNEN setzen uns deswegen dafür ein, die Vermögenssteuer wieder einzuführen und die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer zu erhöhen, um den Landeshaushalt zu stärken und Verantwortung gerecht zu verteilen. Dabei findet ebenso die wirtschaftliche Lage der Unternehmen Berücksichtigung.
Öffentlich-private Partnerschaften
Wir stehen sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) bei der Finanzierung von öffentlichen Investitionen kritisch gegenüber und lehnen sie beim Straßenbau ab.
Sie sind im Regelfall deutlich teurer als konventionelle Projekte. Private Unternehmen erwarten eine hohe Rendite, die Zeche begleichen dann die Bürger*innen. ÖPP-Projekte sind versteckte Schulden, die in keiner öffentlichen Bilanz als solche auftauchen. Oft werden sie nur durchgeführt, um die Schuldenbremse zu umgehen. Gleichzeitig sind ÖPP-Projekte aufgrund hochkomplexer Verträge nur sehr schwer zu kontrollieren. Davon profitieren am Ende nur die beteiligten Unternehmen – für die Bürger*innen wird es hingegen teuer.
Wir setzen uns dafür ein, dass ÖPP-Projekte als kreditähnliche Rechtsgeschäfte gegenüber konventionellen Kreditgeschäften nicht weiter privilegiert und im Haushalt transparent dargestellt werden. Um die Anwendung von ÖPP auf solche Fälle zu reduzieren, bei denen die Vorteile für die öffentliche Hand deutlich überwiegen, setzen wir uns für nachvollziehbare Qualitätskriterien ein.
Finanzpolitik geschlechtergerecht gestalten
Eine Haushaltsaufstellung, von der alle Geschlechter gleichermaßen profitieren und mit der die Gleichstellung der Geschlechter befördert wird, ist ein wichtiges Ziel grüner Haushaltspolitik. Mit dem Instrument des Gender Budgeting soll bei der Haushaltsaufstellung analysiert werden, ob Maßnahmen einseitig nur auf ein Geschlecht ausgerichtet sind. So gibt es viele Bereiche – von der Sozial- und Familienpolitik über die Arbeitsmarktpolitik bis hin zur Verkehrspolitik – bei denen Frauen und Männern unterschiedliche Bedarfe attestiert werden. Mit Gender Budgeting können diese Unterschiede reflektiert und die Mittelvergabe passgenauer gestaltet werden. Die EU-Finanzministerkonferenz hat bereits 2002 beschlossen, Gender Budgeting bis 2015 flächendeckend einzuführen. Andere Länder wie Berlin haben bereits erste Erfahrungen mit Gender Budgeting gemacht. Auf diesen Erfahrungen wollen wir aufbauen und die geschlechtersensible Haushaltsaufstellung in einem ersten Schritt über Modellprojekte in einzelnen Teilen des Landeshaushalts vorantreiben.
Nachhaltigkeit bei Finanzanlagen und Landesbeteiligungen stärken
Auch bei der Anlage von Landesvermögen sowie den Beteiligungen des Landes setzen wir uns dafür ein, ökologischen Belangen mehr Gewicht zu verleihen. Wir lehnen es ab, liquide Mittel des Landes, beispielsweise aus Rücklagen oder Sondervermögen, in Anlagen mit fossilen Energieunternehmen zu investieren. Wir unterstützen damit das sogenannte Divestment – den Stopp von Investitionen in diesen Bereich. Bei der Pensionsrücklage des Landes sind solche Investitionen bereits ausgeschlossen. Wir wollen ethische Anlagekriterien für alle Finanzanlagen des Landes durchsetzen.
Die strategischen Beteiligungen des Landes insbesondere bei Volkswagen, Salzgitter oder der Nord/LB werden wir dafür nutzen, den ökologischen Umbau dieser Unternehmen weiter voranzutreiben.
Risiken der Landesbank minimieren
Mit der Rettung der Bremer Landesbank im Herbst 2016 durch die Nord/LB hat sich die Zahl der selbstständigen Landesbanken seit der Finanzkrise 2008 fast halbiert: Fünf von ehemals elf Landesbanken mussten seither mit zum Teil erheblichen staatlichen Mitteln abgewickelt oder gerettet werden. Da auch die Nord/LB die gestiegenen Eigenkapitalanforderungen der Bankenaufsicht anders kaum hätte erfüllen können, hat die damalige schwarz-gelbe Landesregierung 2011 weitere Landesmittel in die Nord/LB gepumpt und den Landesanteil an der achtgrößten Bank Deutschlands auf knapp 60 Prozent erhöht.
Der Niedersächsische Landeshaushalt braucht Stabilität und Verlässlichkeit, um die notwendigen Landesaufgaben wahrzunehmen. Daher ist es erforderlich, die Risiken für den Landeshaushalt aufgrund der Beteiligung an der Nord/LB zu reduzieren.
Transparenz bei Sparkassen und öffentlichen Unternehmen
Wir wollen für mehr Transparenz bei Sparkassen und öffentlichen Unternehmen sorgen. Insbesondere soll die Vergütung von Vorständen und Mitgliedern der Aufsichtsgremien künftig offengelegt werden. Denn auch in diesen Unternehmen wird mit öffentlichen Geldern gearbeitet. Wir fordern, dass die Träger der öffentlichen Unternehmen und Sparkassen, also Land und Kommunen, verpflichtend in den jeweiligen Gremien auf mehr Transparenz bei den Vergütungen hinwirken. Eine entsprechende Hinwirkungsverpflichtung kann im Sparkassengesetz oder dem Kommunalverfassungsgesetz verankert werden. Darüber hinaus fordern wir eine Bundesratsinitiative, um bundesrechtliche Regelungen im Handelsgesetzbuch zu ändern, die einer stärkeren Transparenz im Wege stehen.
Gute Bedingungen für Landesbedienstete
Motivierte Beamt*innen und Tarifbeschäftigte des Landes sind ein wichtiger Faktor für eine gute Übersetzung der Landespolitik in die Fläche Niedersachsens. Es ist unser Ziel, gute Bedingungen für das Personal zu schaffen, etwa bei Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der gleichberechtigten Personalentwicklung auch unter Gender- und Diversity-Aspekten. Mit dieser Zielrichtung wollen wir die Personalstruktur des Landes und die Verfahren, wie zum Beispiel das Assessment Center des Innenministeriums, überprüfen.
In den vergangenen fünf Jahren hat Rot-Grün jährlich für verlässliche Besoldungssteigerungen bei den Beamt*innen gesorgt. Das Verfahren der Vorabfestlegung im Haushalt wurde jedoch kritisiert. Wir wollen daher zum Prinzip „Besoldung folgt Tarif“ zurückkehren und damit die Verhandlungsergebnisse der Tarifparteien für die Angestellten des Landes auch auf die Beamtenbesoldung übertragen.
Bei den Beamtenbezügen wird ein Familienzuschlag gezahlt, der vor allem auf verheiratete Beamt*innenfamilien ausgerichtet ist und von dem unverheiratete Beamt*innen mit Kindern zum Teil nicht in der vollen Höhe profitieren können. Zudem erhalten Verheiratete ohne Kinder ebenfalls eine Zulage. Wir wollen den Familienzuschlag aufgrund dieser Ungerechtigkeiten künftig unabhängig vom Familienstand der Eltern nur noch nach der Zahl der Kinder auszahlen. Außerdem soll der Betrag für die ersten beiden Kinder (der bislang niedriger liegt) erhöht werden.