Bildbasierte sexualisierte Gewalt

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 02./03.11.2024 in Gifhorn

Es ist schon einige Jahre her, da berichtete die Journalistin Patrizia Schlosser
darüber, wie auf dem Festival „Monis Rache“ heimlich Aufnahmen von weiblichen
Genitalien auf Toiletten mittels. sog. Spy Cams angefertigt und später auf der
Pornoplattform „xHamster“ hochgeladen wurden. Zu Formen bildbasierter
sexualisierter Gewalt gehört auch die sog. Sextortion, also die Drohung,
Nacktfotos oder sexuell explizite Bildaufnahme mit Dritten zu teilen und der
sog. Revenge Porn, bei dem zunächst einvernehmlich hergestellte Bildaufnahmen
aus einem sexuellen Kontext im Nachhinein ohne die Einwilligung der
wiedergegebenen Person geteilt werden. Auch werden häufig sexualbezogene
Deepfakes verbreitet, bei denen Bildaufnahmen mittels Künstlicher Intelligenz so
manipuliert werden, dass diese als Fälschung nicht ohne Weiteres zu erkennen sind.

Erfolgreich führte eine Petition von Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg im
Jahr 2019 dazu, dass das sog. Upskirting / Downblousing, also das heimliche
Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt, kriminalisiert wurde. Doch
auch weiterhin besteht nur ein lückenhafter strafrechtlicher Schutz im Kontext
bildbasierter sexualisierter Gewalt. Wie auch der Deutsche Juristinnenbund in
einem Policy Paper 2023 forderte, bedarf es daher der umfassenden
Kriminalisierung bildbasierter sexualisierter Gewalt im Bereich des
Sexualstrafrechts.

Um künftig lückenlosen rechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter
Gewalt sicherzustellen, fordert die LDK die Landesregierung daher auf:

  • Über den Bundesrat die Einrichtung einer Expert*innengruppe zu erwirken,
    die einen Vorschlag für eine umfassende Kriminalisierung bildbasierter
    sexualisierter Gewalt erarbeitet.
  • Mittel für eine empirische Untersuchung bereitzustellen, welche
    bildbasierte sexualisierte Gewalt einschließlich Deepfakes und die Folgen
    für Betroffene analysiert.