Mit einem Volksbegehren können die Bürger*innen selbst Gesetze vorschlagen und durchsetzen. Damit es erfolgreich ist, müssen zehn Prozent (das sind rund 610.000) der Wahlberechtigten aus Niedersachsen ein Volksbegehren unterschreiben. Lehnt der Landtag das Gesetz ab, entscheiden alle Wahlberechtigten in einer direkten Volksabstimmung über das Gesetz. Mit einem Volksbegehren bzw. Volksentscheid auf Landesebene kann alles geregelt werden, wofür das Land die Gesetzgebungskompetenz hat. Mit dem Volksbegehren Artenvielfalt sollen etwa das niedersächsische Naturschutzgesetz sowie das Wasser- und das Waldgesetz geändert werden. Unterschreiben können alle diejenigen, die bei Landtagswahlen wahlberechtigt sind, d.h. die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben.
Nachdem ein Volksbegehren bei der Wahlleiterin angemeldet und im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht wurde (dies ist für das Volksbegehren Artenvielfalt am 13.05.2020 geschehen), müssen zunächst innerhalb von sechs Monaten die ersten 25.000 Unterschriften gesammelt werden. Liegen diese vor, prüft die Landesregierung, ob das Volksbegehren zulässig ist. Ab dann gibt es weitere sechs Monate Zeit, die rund 610.000 Unterschriften in Niedersachsen zu sammeln. Die zuerst gesammelten 25.000 Unterschriften zählen dabei mit, sofern für die Zulassung keine oder nur geringfügige Änderungen erforderlich sind.
Wichtig beim Unterschriftensammeln: Pro Unterschriftenbogen dürfen nur Menschen unterschreiben, die aus derselben Gemeinde/Samtgemeinde/Stadt kommen. Das jeweils zuständige Einwohnermeldeamt prüft dann, ob alle Unterschreibenden in Niedersachsen wahlberechtigt sind. Unterschriften von Wahlberechtigten aus anderen Kommunen können nicht geprüft werden und sind daher verloren.
Die Unterschriftenbögen für das Volksbegehren Artenvielfalt können hier bestellt werden.