Obwohl in Deutschland das private Vermögen stetig ansteigt, ist das Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer gering. Das Steueraufkommen liegt nur bei 1 bis 3 Prozent der jährlich übertragenen 250 bis 400 Mrd. Euro. Dadurch geht die Vermögensschere seit Jahrzehnten immer weiter auf, sodass wir heute die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweisen. Wir sind zu einer „Erbengesellschaft“ geworden, in der über 50% des Vermögens aus Erbe stammt.
Wir wollen mit einer grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform die gravierenden Gerechtigkeitslücken im vorhandenen System schließen. Hierbei soll die Besteuerung sehr großer Vermögen im Fokus liegen, sodass Vermögen zukünftig in relevantem Maße zur Staatsfinanzierung beitragen.
Wesentliche Eckpunkte der Reform sind:
- Gleicher großzügiger Lebensfreibetrag für alle: Die vielen unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen, erwerberbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B. 1 Mio. Euro pro Person ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
- Einheitlicher Steuersatz: Oberhalb des Freibetrags soll ein linearer Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen gelten (Immobilien, Betriebsvermögen, Aktien, etc.). Hierdurch käme es zu einer indirekten Progression, d.h. je weniger eine Erbin oder ein Erbe den Freibetrag überschreitet, umso geringer ist auch der durchschnittliche Steuersatz. Die genaue Höhe des Steuersatzes soll dabei so gewählt werden, dass die Belastung für die Erwerber tragbar bleibt und die Steuer dennoch effektiv zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beiträgt.
- Weniger Ausnahmen: Die vielen, teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen entfallen (außer § 13 ErbStG, der u.a. den Schutz von Familienheimen und von Zuwendungen für die Ausbildung regelt), insbesondere sollen die Regelungen zur Ausnahme von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Die Besteuerung darf real nicht wie heute regressiv sein.
- Arbeitsplätze schützen: Die Herausforderungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, soll es großzügige Stundungsregelungen geben. Die Steuer kann unabhängig von der Art des übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des Stundungszeitraumes in gleichmäßigen jährlichen Raten beglichen werden.
Mit dieser Erbschaftsteuerreform leisten Bündnis 90/Die Grünen einen wichtigen Beitrag für eine zukunfts- und leistungsfähige sowie gerechtere Gesellschaft.