Es ist schon einige Jahre her, da berichtete die Journalistin Patrizia Schlosser darüber, wie auf dem Festival „Monis Rache“ heimlich Aufnahmen von weiblichen Genitalien auf Toiletten mittels. sog. Spy Cams angefertigt und später auf der Pornoplattform „xHamster“ hochgeladen wurden. Zu Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt gehört auch die sog. Sextortion, also die Drohung, Nacktfotos oder sexuell explizite Bildaufnahme mit Dritten zu teilen und der sog. Revenge Porn, bei dem zunächst einvernehmlich hergestellte Bildaufnahmen aus einem sexuellen Kontext im Nachhinein ohne die Einwilligung der wiedergegebenen Person geteilt werden. Auch werden häufig sexualbezogene Deepfakes verbreitet, bei denen Bildaufnahmen mittels Künstlicher Intelligenz so manipuliert werden, dass diese als Fälschung nicht ohne Weiteres zu erkennen sind.
Erfolgreich führte eine Petition von Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg im Jahr 2019 dazu, dass das sog. Upskirting / Downblousing, also das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt, kriminalisiert wurde. Doch auch weiterhin besteht nur ein lückenhafter strafrechtlicher Schutz im Kontext bildbasierter sexualisierter Gewalt. Wie auch der Deutsche Juristinnenbund in einem Policy Paper 2023 forderte, bedarf es daher der umfassenden Kriminalisierung bildbasierter sexualisierter Gewalt im Bereich des Sexualstrafrechts.
Um künftig lückenlosen rechtlichen Schutz vor bildbasierter sexualisierter Gewalt sicherzustellen, fordert die LDK die Landesregierung daher auf:
- Über den Bundesrat die Einrichtung einer Expert*innengruppe zu erwirken, die einen Vorschlag für eine umfassende Kriminalisierung bildbasierter sexualisierter Gewalt erarbeitet.
- Mittel für eine empirische Untersuchung bereitzustellen, welche bildbasierte sexualisierte Gewalt einschließlich Deepfakes und die Folgen für Betroffene analysiert.