Wir, Bündnis 90/Die Grünen, setzen uns mit Nachdruck auf allen politischen
Ebenen für eine gesetzliche Regelung der Anforderungen an eine tiergerechte
Mastputenhaltung ein. Dabei ist
- das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7.3.2024 (6 S
3018/19) konsequent zu umzusetzen. - die Besatzdichte auf max. 21 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche
(max. 2 Hennen oder max. 1 Hahn) zu begrenzen. Zusätzlich muss pro Tier 10
Quadratmeter Grünauslauf oder Außenklimabereich zur Verfügung stehen. - eine Strukturierung der Ställe mit Rückzugsmöglichkeiten und erhöhten
Ruhemöglichkeiten verpflichtend vorzusehen, so dass alle Tiere
gleichzeitig artgemäß erhöht ruhen können.