Tierschutz in der Putenhaltung verbessern

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 02./03.11.2024 in Gifhorn

Wir, Bündnis 90/Die Grünen, setzen uns mit Nachdruck auf allen politischen
Ebenen für eine gesetzliche Regelung der Anforderungen an eine tiergerechte
Mastputenhaltung ein. Dabei ist

  • das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 7.3.2024 (6 S
    3018/19) konsequent zu umzusetzen.
  • die Besatzdichte auf max. 21 kg Lebendgewicht pro Quadratmeter Stallfläche
    (max. 2 Hennen oder max. 1 Hahn) zu begrenzen. Zusätzlich muss pro Tier 10
    Quadratmeter Grünauslauf oder Außenklimabereich zur Verfügung stehen.
  • eine Strukturierung der Ställe mit Rückzugsmöglichkeiten und erhöhten
    Ruhemöglichkeiten verpflichtend vorzusehen, so dass alle Tiere
    gleichzeitig artgemäß erhöht ruhen können.