Satzungsänderungen

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 27./28. Oktober 2018 in Celle

Es wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen:

§ 21 Bundesfinanzrat
Die LDK wählt die beiden Delegierten für den Bundesfinanzrat, davon in der Regel ein Landesvorstandsmitglied, sowie ein sachverständiges Mitglied und jeweils eine Stellvertretung. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Die Wahlperiode ist in der Regel gekoppelt an die Wahlperiode des Landesvorstands. Die Gewählten bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist möglich.

§ 25 Urabstimmung
1. Über alle Fragen der Politik des Landesverbandes kann urabgestimmt werden.
2. Die Urabstimmung findet statt auf Antrag von  a. 10 Prozent der Mitglieder, b. 25% der Kreisverbände, c. der LDK, d. des Landesvorstands.
3. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesverbandes.
4. Der Landesvorstand ist für die Durchführung der Urabstimmung verantwortlich.
5. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesverbandes zur Urabstimmung sind entsprechend anzuwenden.
6. Über Spitzenkandidaturen der Landespartei aus Anlass allgemeiner Wahlen kann die Urwahl nach Konsultation und Votum des Parteirats auf Beschluss des Landesvorstandes durchgeführt werden. Absätze (3) bis (5) finden entsprechende Anwendung. Es gilt dabei die Mindestquotierung. Ausnahmen beschließt eine Landesdelegiertenkonferenz mit einfacher Mehrheit.

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 27./28. Oktober 2018 in Celle