Der Initiator*innenkreis des Volksbegehrens sagt zu der von Umweltminister Olaf Lies verkündeten Einigung beim Niedersächsischen Weg:
„Der Niedersächsische Weg hat noch deutliche Lücken. Wesentliche Punkte für mehr Artenvielfalt sind nicht im Gesetzentwurf enthalten, sondern sollen durch Verordnungen und Förderprogramme geregelt werden. Diese aber liegen bisher nicht vor. Der Niedersächsische Weg bleibt also eine Blackbox“, kritisiert Initiatorin Anne Kura, die zugleich Landesvorsitzende der Grünen ist. „Die Beseitigung von Feldrainen und Wegeseitenrändern bleibt nach dem jetzigen Stand weiter möglich, zum Wiesenvogelschutz gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen und auch bei den Ausnahmen zum Schutz von Gewässerrandstreifen hat die Landesregierung freie Hand. Das birgt die Gefahr, dass auf einem großen Teil der Fläche Niedersachsens nur ein Ein-Meter-Randstreifen entsteht und der ist aufgrund des landwirtschaftlichen Fachrechts auch jetzt schon vorgeschrieben. Das ist zu wenig und zu unsicher!“ Klar sei aber auch: Dass der Niedersächsische Weg jetzt überhaupt einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt habe, habe die Landesregierung dem Volksbegehren zu verdanken. „Ohne den Druck hätten sich Landesregierung und Landvolk sicher nicht bewegt. Das ist ein erster Erfolg des Volksbegehrens,“ so Kura.