Die gesetzliche Mindestanforderung in Niedersachsen aus der maximalen Gruppengröße (Kindergärten: 25) sowie der Anzahl der Fachkräfte, die gemäß § 4 Abs. 2 und 3 KiTaG pro Gruppe eingesetzt werden (Gruppenleitung plus Zweitkraft) liegen derzeit bei 1:12,5 (eine Fachkraft auf 12,5 Kinder). Durch einen verbesserten Personalschlüssel möchten wir die Qualität der frühkindlichen Betreuung verbessern.
Die Landesregierung wird aufgefordert die neue gesetzliche Mindestanforderung in den Regelgruppen der Kindergärten auf 1:10 (eine Fachkraft auf 10 Kinder) zu verbessern, indem eine weitere Fachkraft hinzugezogen oder die Gruppengröße angepasst wird.