Künftig dürfen alle Menschen mit Behinderung wählen gehen. Das neue Gesetz zum inklusiven Wahlrecht tritt zum 1. Juli in Kraft. Die Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke und der FDP fordern die Umsetzung aber schon zur Europawahl am 26. Mai und haben dazu einen Dringlichkeitsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Kern des inklusiven Wahlrechts ist es, Menschen mit Behinderung das Grundrecht auf selbstbestimmtes Wählen im Einklang mit EU-Rechtsprechung zu ermöglichen. Katrin Langensiepen, niedersächsische Kandidatin für das Europaparlament 2019, sagt dazu:
„Es ist ein enorm wichtiges Zeichen, dass die Oppositionsparteien im Bundestag gemeinsam mit diesem Dringlichkeitsantrag vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Vollbetreute Menschen mit Behinderungen dürfen nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung aus CDU und SPD missachtet hier weiterhin die entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.
Wenn die anstehende Europawahl eine Schicksalswahl ist, dann betrifft sie die Zukunft aller Bürgerinnen und Bürger der EU – mit und ohne Behinderung. Gleichbehandlung und Sichtbarkeit beginnen auch an der Wahlurne. Deswegen brauchen wir ein inklusives Wahlrecht noch vor den kommenden EU-Parlamentswahlen.
Die deutsche Bundesregierung und Europa müssen sich in dieser sozialen und Grundrechtsfrage bewegen. Gerichte dürfen nicht erneut genötigt werden, Politik zu machen. Vorschläge, diese diskriminierende Praxis zu beenden, liegen auf dem Tisch. Einzelne Bundesländer wie Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen aber auch Niedersachsen in der vergangenen Woche, haben diesen entscheidenden Schritt schon gemacht.“