Mit dem am 5. April 2017 im Landtag beschlossenen Gesetz über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen ist Niedersachsens Tierschutz ein großes Stück vorangekommen. „Das ist ein Meilenstein für alle, denen das Tierwohl in Niedersachsen am Herzen liegt. Jetzt können auch Tierschutzverbände in Niedersachsen erstmals vor Gericht überprüfen lassen, ob konkrete behördliche Genehmigungen, etwa für Tierversuche, mit dem Tierschutz in Einklang stehen“, sagt der grüne Landesvorsitzende Stefan Körner.
Durch die über 20-jährige Erfahrung mit dem Verbandsklagerecht der Naturschutzverbände wisse man, dass die Verbände mit dieser Möglichkeit sehr sorgfältig umgehen. Außerdem habe sich gezeigt, dass die Naturschutzbelange bei behördlichen Entscheidungen schon allein deshalb stärker beachtet würden, weil andernfalls eine Klage drohe. „Genau das erwarte ich auch im Bereich des Tierschutzes mit dem nun beschlossenen Klagerecht der Verbände“ betonte Körner.
Mit diesem Gesetz erhalten Tiere, die sich bei Misshandlung oder nicht artgerechter Haltung nicht selber wehren können, nun eine Stimme. „Das wird dem Tierschutz in Niedersachsen neues Gewicht verleihen,“ sagt Körner. „Wir GRÜNE können uns aber auch noch mehr vorstellen und wollen die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage wie in anderen Bundesländern ins Gesetz mit aufnehmen.“
Hintergrund:
Niedersachsen ist das achte Bundesland, in dem Tierschutzorganisationen die Möglichkeit einer Verbandsklage bei Fragen des Tierschutzes erhalten. Bei Naturschutzorganisationen ist das Verbandsklagerecht schon seit langem geltende Praxis.