Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung am 13. Oktober 2016 zwar die Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands zum Freihandelsabkommen CETA zwischen EU und Kanada abgelehnt – doch ist die geplante Unterzeichnung der Bundesregierung am 27. Oktober nun an bestimmte Bedingungen geknüpft.
„Das Urteil zeigt, dass die Politik der Bundesregierung, CETA auf Biegen und Brechen durchzudrücken, nicht funktioniert. Mit dem Urteil steht CETA nun unter verschärfter Beobachtung des Bundesverfassungsgerichts und wir GRÜNE wie auch ein Großteil der Bevölkerung werden weiter dafür kämpfen, dass die Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards erhalten bleiben“, sagt Stefan Körner, der Landesvorsitzende der niedersächsischen GRÜNEN. „Die Bundesregierung muss nun dafür sorgen, dass sowohl ein einseitiges Kündigungsrecht Deutschlands gewährleistet ist als auch, dass ab dem kommenden Jahr ausschließlich Teile des Abkommens gelten, die in die Zuständigkeit der EU fallen. “
Die niedersächsischen GRÜNEN lehnen CETA in seiner jetzigen Form ab
CETA ist ein gefährliches und hochumstrittenes Abkommen und in seiner aktuellen Fassung nicht mit einem grünen Verständnis von Demokratie und internationalen Handelsbeziehungen vereinbar. Die niedersächsischen GRÜNEN treten für internationalen, fairen Handel ein, der auf guten Standards und Arbeitsbedingungen basiert. Dafür braucht es klare staatliche Rahmensetzungen durch eine transparente Politik.
Dies haben die niedersächsischen GRÜNEN in ihren Parteitagsbeschlüssen immer wieder betont:
- Fuer eine andere Handelspolitik in Europa – nur fairer Handel ist freier Handel
- Gegen Konzernjustiz und das Schleifen von Umwelt- und Sozialstandards – CETA ablehnen
- Fuer eine faire und oekologische Handelspolitik
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