Seit Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes im Jahr 2002 gilt Prostitution in Deutschland nicht mehr als sittenwidrig. Die damalige rot-grüne Bundesregierung wollte mit diesem Gesetz die rechtliche Situation der Prostituierten verbessern. KritikerInnen bemängeln jedoch, dass die Reform vor allem die Macht der Zuhälter gestärkt und die Bekämpfung der Zwangsprostitution erschwert habe.