Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen hat der Landtag Niedersachsen die Abschaffung von Kita Gebühren beschlossen. Ab August 2018 sollen keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung der Drei- bis Sechsjährigen mehr fällig werden. Bisher war lediglich das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei – für eine Betreuungszeit von mindestens vier bis maximal acht Stunden pro Tag. Außerdem sieht das Gesetz von SPD und CDU vor, dass die Sprachförderung vor der Einschulung auf die Kindertagesstätten übertragen wird.
Die Qualität der Kinderbetreuung wird unter Abschaffung von Kita Gebühren leiden
Wir Grüne sind davon überzeugt, dass die kostenfreie Kita auf lange Sicht das Ziel sein muss. Heute aber würde sich dadurch nur für wenige Kinder etwas verbessern. Von einer dritten Kraft, kleineren Gruppen und besseren Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden alle Kinder profitieren. Aber für diese Qualitätsverbesserungen ist in Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Geld mehr da. Schließlich kann man Geld nur einmal ausgeben. Das Land wird erhebliche Summen brauchen, um die Gebührenbefreiung zu finanzieren. Und auch auf die Kommunen kommen durch das Wahlgeschenk von SPD und CDU vermutlich höhere Kosten zu. Denn es ist zu erwarten, dass mehr Eltern ihre Kinder in die Kita schicken, jetzt wo es keine Gebühren mehr gibt. Das Geld, was Kommunen für mehr Kitaplätze investieren, müssen sie an anderer Stelle einsparen. In anderen Worten: Die Kommunen könnten auf einem Teil der Kosten für die Gebührenbefreiung sitzen bleiben.
Ziel von Bündnis 90/Die Grünen ist es, die Chancen für alle Kinder im Land zu erhöhen. Diese Chancengerechtigkeit wollen wir erreichen, indem wir ihnen gleiche Startbedingungen durch qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung ermöglichen. Diese frühkindliche Bildung soll langfristig auch gebührenfrei sein.
Die Grünen fordern deshalb:
- eine dritte Kraft in allen Kitagruppen
- zusätzliche Verfügungsstunden
- eine Sozialstaffelförderung für Kommunen
- kleinere Gruppengrößen
- bessere Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen
- keine Qualitätseinbußen bei der Betreuung
- Einsetzung eines Runden Tischs Bildung