Das Bundesverwaltungsgericht hat heute eine Entscheidung zur Elbvertiefung vertagt. Zunächst müssten vom Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) offene Fragen zum EU-Recht beantwortet werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen begrüßen, dass eine grundsätzliche Klärung herbeigeführt werden soll, ob eine weitere Ausbaggerung gegen die europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt. "Die geplante Elbvertiefung würde massive ökologische Schäden zur Folge haben. Es war ein Fehler der niedersächsischen Vorgängerregierung, dass sie diesem Vorhaben politisch zugestimmt hat", sagt Jan Haude, Landesvorsitzender der Grünen Niedersachsen, heute (Donnerstag) in Hannover.
Jan Haude: "Das Urteil des EuGH muss eine rechtliche Klarstellung herbeiführen, ob weitere Vertiefungen und damit verbundene Eingriffe in das Ökosystem der Flüsse mit dem Verbesserungsgebot der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vereinbar sind, sei es nun für die Elbe oder die Weser. Bei weiteren Vertiefungen wird es nicht gelingen, diese Gewässer wieder in einen "guten ökologischen Zustand" zu versetzen – dem wir der europäischen Wasserrahmenrichtlinie nach bis zum Jahr 2015 verpflichtet sind. Wir Grüne lehnen weitere Eingriffe klar ab. Statt weiterer Flussvertiefungen brauchen wir endlich eine funktionierende norddeutsche Hafenkooperation und eine Stärkung des JadeWeserPorts."