Die Sanierung des Westschnellwegs Hannover zur Blaupause für Partizipation und integrierte Verkehrsplanung machen

Beschluss der Landesdelegiertenkonferen am 22./23. März 2025 in Celle

Der Planungsprozess für das Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des
Westschnellwegs in Hannover hat begonnen. Er ist Teil des Schnellwegsystems der
Landeshauptstadt, und muss wie andere Straßen und vor allem Brücken in
absehbarer Zeit saniert werden. Um Planungen zu verhindern, die als Grundlage
keinem definierten Ziel zukünftiger Mobilität unterliegen, müssen von Anfang an
klare Rahmenbedingungen und eine Zieldefinition geschaffen werden. Andernfalls
besteht die Gefahr, dass durch eine als Sanierung deklarierte Maßnahme ein
faktischer und fehlgesteuerter Ausbau dieser Stadtautobahn in einem dicht
besiedelten Gebiet erfolgt.
Der Landesverband Niedersachsen von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich bei der
Landesregierung und insbesondere dem Niedersächsische Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung dafür ein, dass…
die überregionale Bedeutung des Westschnellwegs überprüft wird:
Es soll eine unabhängige Evaluierung stattfinden, ob die Einstufung als
überregionale Verkehrsachse gerechtfertigt ist oder ob eine Umwidmung z.B.
zur Stadtstraße erforderlich ist.
die Planungen ausgerichtet sind an den Zielen des
Verkehrsentwicklungsplans 2035+ der Region Hannover und nicht an
Verkehrsprognosen ohne Zielsetzungen:

Die Planungen müssen sich nach den gesetzten Zielen einer zukünftigen
Mobilitätsentwicklung richten, wie sie z.B. im Verkehrsentwicklungsplan
der Region Hannover 2035+ und dem Ziel der Klimaneutralität im
Verkehrssektor sowie den Verlagerungszielen hin zu mehr Bus, Bahn, Rad-
und Fußverkehr beschreiben werden. Der Einfluss von geplanten ÖPNV- und
Radverkehrsförderung sowie Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung müssen in die
Planung einfließen.
der Beteiligungsprozess demokratisiert, frühzeitig und transparent
beteiligt und geführt wird:

Der bestehende Bürgerrat und das Dialogforum müssen verbindlich in den
Entscheidungsprozess eingebunden werden. Eine professionelle, unabhängige
Begleitung muss gewährleistet werden.
Alle Planungsvarianten und Gutachten müssen öffentlich zugänglich gemacht
werden. Die frühzeitige Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden muss
sichergestellt werden. Stellungnahmen des Beteiligungsgremiums müssen in
den Planungen berücksichtigt und öffentlich beantwortet werden. Der
Entscheidungsspielraum darf sich nicht auf Details einer Planung
beschränken.
die Sanierung folgender Priorisierung unterliegt:
Ein Ausbau auf Autobahnstandard oder eine Verbreiterung der Fahrbahnen
wird abgelehnt.
Verkehrssicherheitsmaßnahmen sollen vorrangig durch intelligente
Verkehrsführung, Kontrollen, Tempolimits und Fahrbahnoptimierungen
erfolgen, anstatt durch eine Kapazitätserweiterung.
Die Bedarfe des Stadtbezirkes wie mehr Grünflächen und weniger Barrieren
sind Leitlinien der Planungen.