Erbschaftsteuer reformieren – Verteilungsgerechtigkeit stärken

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 02./03.11.2024 in Gifhorn

Obwohl in Deutschland das private Vermögen stetig ansteigt, ist das
Steueraufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer gering. Das
Steueraufkommen liegt nur bei 1 bis 3 Prozent der jährlich übertragenen 250 bis
400 Mrd. Euro. Dadurch geht die Vermögensschere seit Jahrzehnten immer weiter
auf, sodass wir heute die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweisen.
Wir sind zu einer „Erbengesellschaft“ geworden, in der über 50% des Vermögens
aus Erbe stammt.

Wir wollen mit einer grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform die
gravierenden Gerechtigkeitslücken im vorhandenen System schließen. Hierbei soll
die Besteuerung sehr großer Vermögen im Fokus liegen, sodass Vermögen zukünftig
in relevantem Maße zur Staatsfinanzierung beitragen.

Wesentliche Eckpunkte der Reform sind:

  • Gleicher großzügiger Lebensfreibetrag für alle: Die vielen
    unterschiedlichen Freibeträge sollen durch einen einheitlichen,
    erwerberbezogenen Lebensfreibetrag in Höhe von z.B. 1 Mio. Euro pro Person
    ersetzt werden (der nur die wenigen obersten Prozent der Erben betrifft).
  • Einheitlicher Steuersatz: Oberhalb des Freibetrags soll ein linearer
    Steuersatz von etwa 25 % für alle Vermögensgegenstände gleichermaßen
    gelten (Immobilien, Betriebsvermögen, Aktien, etc.). Hierdurch käme es zu
    einer indirekten Progression, d.h. je weniger eine Erbin oder ein Erbe den
    Freibetrag überschreitet, umso geringer ist auch der durchschnittliche
    Steuersatz. Die genaue Höhe des Steuersatzes soll dabei so gewählt werden,
    dass die Belastung für die Erwerber tragbar bleibt und die Steuer dennoch
    effektiv zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beiträgt.
  • Weniger Ausnahmen: Die vielen, teilweise zur kompletten Steuerbefreiung
    führenden Verschonungsregelungen und Ausnahmen sollen entfallen (außer §
    13 ErbStG, der u.a. den Schutz von Familienheimen und von Zuwendungen für
    die Ausbildung regelt), insbesondere sollen die Regelungen zur Ausnahme
    von Betriebsvermögen von der Erbschaftsteuer abgeschafft werden. Die
    Besteuerung darf real nicht wie heute regressiv sein.
  • Arbeitsplätze schützen: Die Herausforderungen bei der Vererbung von
    Betriebsvermögen sind uns bewusst. Um Unternehmen und Arbeitsplätze nicht
    durch Liquiditätsengpässe zu gefährden, soll es großzügige
    Stundungsregelungen geben. Die Steuer kann unabhängig von der Art des
    übertragenen Vermögens längerfristig gestundet und während des
    Stundungszeitraumes in gleichmäßigen jährlichen Raten beglichen werden.

Mit dieser Erbschaftsteuerreform leisten Bündnis 90/Die Grünen einen wichtigen
Beitrag für eine zukunfts- und leistungsfähige sowie gerechtere Gesellschaft.