Dietrich-Bonhoeffer-Klinik erhalten – Versorgung suchtkranker Kinder und Jugendlicher sichern

Beschluss der LDK in Emden am 25./26. April 2026

Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Ahlhorn ist eine spezialisierte Einrichtung
für die stationäre und teilstationäre Behandlung von Kindern und Jugendlichen
mit stoffgebundenen und nicht-stoffgebundenen Suchterkrankungen. Sie erfüllt
eine wichtige Funktion innerhalb der bestehenden Versorgungslandschaft für junge
Menschen mit komplexem therapeutischem Bedarf.
Die drohende Schließung der Klinik würde einen gravierenden Einschnitt in die
ohnehin begrenzten Versorgungsstrukturen für suchtkranke Kinder und Jugendliche
bedeuten. Nach Daten der Deutschen Suchthilfestatistik sind spezialisierte
stationäre Therapieangebote für diese Altersgruppe bundesweit nur in begrenztem
Umfang vorhanden. Der Wegfall einer Einrichtung dieser Art würde die bestehende
Unterversorgung weiter verschärfen und den Zugang zu dringend benötigten
Therapieplätzen erheblich einschränken.
Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen fordert
daher die zuständigen Akteure auf Landes- und Bundesebene, die beteiligten
Kostenträger sowie den Träger der Einrichtung nachdrücklich auf, die drohende
Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik abzuwenden und die Therapieangebote
für Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen dauerhaft sicherzustellen.

Zentrale Forderungen:

1. Kurzfristige Sicherstellung von Finanzierung und Betrieb
Alle beteiligten Akteure – insbesondere die Deutsche Rentenversicherung, die
gesetzlichen Krankenkassen, der Klinikträger sowie die Landes- und Bundespolitik
– müssen unverzüglich einen tragfähigen und pragmatischen Lösungsansatz
entwickeln, um den laufenden Betrieb der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik zu sichern.
Der Zugang junger Menschen zu notwendiger Behandlung darf nicht von
kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.

2. Politische Verantwortung übernehmen und koordiniert handeln
Die Behandlung von Suchterkrankungen ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Bund, Land und Kostenträger tragen hierfür eine gemeinsame Verantwortung. Die Landesregierung
Niedersachsen – insbesondere das Niedersächsische Ministerium für Soziales,
Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung – wird aufgefordert, den Wegfall dieser
wichtigen Versorgungsstruktur nicht hinzunehmen, politischen Druck auf die
Kostenträger und den Bund auszuüben und sich klar und öffentlich für den Erhalt
spezialisierter Suchthilfeangebote für Kinder und Jugendliche einzusetzen.

3. Langfristige Sicherung und Reform der Finanzierungsstrukturen
Die Finanzierung spezialisierter Therapieangebote für Kinder und Jugendliche mit
Suchterkrankungen muss dauerhaft auskömmlich, verlässlich und bedarfsgerecht
ausgestaltet werden. Erhebungen der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS)
zeigen, dass Einrichtungen der Suchthilfe seit Jahren strukturell
unterfinanziert sind und wirtschaftliche Defizite zunehmend den Fortbestand
ganzer Versorgungsangebote gefährden. Besonders spezialisierte Einrichtungen
geraten dabei unter Druck, da der hohe personelle und therapeutische Aufwand in
bestehenden Vergütungssystemen nicht ausreichend berücksichtigt wird. Die
niedersächsischen Mitglieder des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, sich
aktiv für entsprechende Reformen der Finanzierungsstrukturen auf Bundesebene
einzusetzen.