Der Landesverband Niedersachsen von Bündnis 90/Die Grünen begrüßt den Beschluss des Bundestages und des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes und Finanzierung wichtiger Zukunftsaufgaben. Insbesondere zu begrüßen ist der Beschluss zur Einrichtung eines Infrastruktur- Sondervermögens in Höhe von 500 Mrd. Euro sowie die Erweiterung des Finanzierungsspielraums der Länder. Dies entspricht zentralen finanzpolitischen Forderungen der GRÜNEN u.a. im vergangenen Bundestagswahlkampf. Auch der Beschluss zur erleichterten Finanzierung von Ausgaben für Verteidigung und äußerer Sicherheit sowie zur Unterstützung angegriffener Staaten ist in dieser weltpolitischen Lage nur zu unterstützen. Insgesamt versetzen uns die Beschlüsse endlich in die Lage, endlich zu beginnen, den über Jahrzehnte aufgelaufenen Investitions- und Modernisierungsstau aufzulösen. Sie entsprechen dem Investitionsbedarf von rund 600 Milliarden Euro, den das Institut der Deutschen Wirtschaft im vergangenen Jahr errechnet hat – vor allem für die Sanierung der öffentlichen Infrastruktur, Verkehrswege mit Schwerpunkt Schiene und die Dekarbonisierung der Industrie.1 Der grünen Bundestagsfraktion ist es durch ihre harte Verhandlungsstrategie gelungen, den Klimaschutz mit 100 Mrd. Euro hinterlegt als Zweckbestimmung zu verankern. Nicht zuletzt sichert dies auch die Zukunft wichtiger Transformationsprojekte wie zum Aufbau einer klimaneutralen Stahlproduktion bei der Salzgitter AG. Grünem Einsatz ist es zu verdanken, dass die Kredite in zusätzliche Zukunftsinvestitionen fließen werden und nicht der Finanzierung schwarz-roter Wahlgeschenke dienen. Dabei kritisieren wir sehr deutlich, dass wir solche weitreichenden Beschlüsse nun unter höchstem Zeitdruck und in einem bereits abgewählten Bundestag treffen mussten. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung der Union und der FDP, die sich bis zur Wahl – und in Teilen darüber hinaus – den finanzpolitischen Realitäten nicht stellen wollten. Dem Land und der öffentlichen Debatte haben beide Parteien damit schwer geschadet. Spielräume für Zukunftsausgaben nutzen Nicht vergessen werden darf, dass es sich bei dem zusätzlichen Spielraum um Kredite handelt, die von zukünftigen Generationen zu tragen sein werden. Deshalb steht es aus grüner Sicht außer Frage, dass dieser Spielraum ausschließlich für Maßnahmen genutzt werden darf, von denen zukünftige Genrationen einen konkreten Nutzen haben werden. Ein großer Teil der beschriebenen Investitionsbedarfe liegt im Bereich der kommunalen Infrastruktur. Die Kommunen, die in den vergangenen Jahren sehr unter der schwierigen wirtschaftlichen Lage zu leiden hatten, müssen in jedem Fall angemessen an den neuen, zusätzlichen Spielräumen beteiligt werden. Auch der Bund wird dies stärker als bisher geplant berücksichtigen müssen. Für uns steht die klimagerechte Sanierung der öffentlichen Infrastruktur im Zentrum, die Förderung der klimaneutraler Industrien, Bildung und Gesundheit. Auf keinen Fall dürfen die Mittel in Bereiche und Industrien fließen, die den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung zuwider laufen und bisherige, nicht zukunftsfähige Entwicklungen zementieren.Eine Mittelverwendung für den Straßenneubau, insbesondere den Neubau und Ausbau von Autobahnen und Bundesstraßen lehnt der Landesverband ab. Dabei wollen wir den doppelten Nutzen dieser großen Infrastrukturprogramme nutzen, um durch die öffentliche Nachfrage gezielt grüne Leitmärkte für nachhaltig erzeugte Industriegüter zu schaffen. Wir selbst haben es in der Hand, dass Produkte wie grüner Stahl kurzfristig und bereits vor dem Inkrafttreten eines CO2-Grenzausgleichs wirtschaftlich werden. So kann aus diesem Infrastrukturprogramm auch ein grünes Konjunkturprogramm werden, um gute Arbeitsplätze und nachhaltige Wertschöpfung langfristig zu sichern.