Der Planungsprozess für das Planfeststellungsverfahren zur Sanierung des Westschnellwegs in Hannover hat begonnen. Er ist Teil des Schnellwegsystems der Landeshauptstadt, und muss wie andere Straßen und vor allem Brücken in absehbarer Zeit saniert werden. Um Planungen zu verhindern, die als Grundlage keinem definierten Ziel zukünftiger Mobilität unterliegen, müssen von Anfang an klare Rahmenbedingungen und eine Zieldefinition geschaffen werden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass durch eine als Sanierung deklarierte Maßnahme ein faktischer und fehlgesteuerter Ausbau dieser Stadtautobahn in einem dicht besiedelten Gebiet erfolgt. Der Landesverband Niedersachsen von Bündnis 90/Die Grünen setzt sich bei der Landesregierung und insbesondere dem Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung dafür ein, dass… • die überregionale Bedeutung des Westschnellwegs überprüft wird: Es soll eine unabhängige Evaluierung stattfinden, ob die Einstufung als überregionale Verkehrsachse gerechtfertigt ist oder ob eine Umwidmung z.B. zur Stadtstraße erforderlich ist. • die Planungen ausgerichtet sind an den Zielen des Verkehrsentwicklungsplans 2035+ der Region Hannover und nicht an Verkehrsprognosen ohne Zielsetzungen: Die Planungen müssen sich nach den gesetzten Zielen einer zukünftigen Mobilitätsentwicklung richten, wie sie z.B. im Verkehrsentwicklungsplan der Region Hannover 2035+ und dem Ziel der Klimaneutralität im Verkehrssektor sowie den Verlagerungszielen hin zu mehr Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr beschreiben werden. Der Einfluss von geplanten ÖPNV- und Radverkehrsförderung sowie Maßnahmen zur Verkehrsvermeidung müssen in die Planung einfließen. • der Beteiligungsprozess demokratisiert, frühzeitig und transparent beteiligt und geführt wird: Der bestehende Bürgerrat und das Dialogforum müssen verbindlich in den Entscheidungsprozess eingebunden werden. Eine professionelle, unabhängige Begleitung muss gewährleistet werden. Alle Planungsvarianten und Gutachten müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Die frühzeitige Beteiligung von Umwelt- und Verkehrsverbänden muss sichergestellt werden. Stellungnahmen des Beteiligungsgremiums müssen in den Planungen berücksichtigt und öffentlich beantwortet werden. Der Entscheidungsspielraum darf sich nicht auf Details einer Planung beschränken. • die Sanierung folgender Priorisierung unterliegt: Ein Ausbau auf Autobahnstandard oder eine Verbreiterung der Fahrbahnen wird abgelehnt. Verkehrssicherheitsmaßnahmen sollen vorrangig durch intelligente Verkehrsführung, Kontrollen, Tempolimits und Fahrbahnoptimierungen erfolgen, anstatt durch eine Kapazitätserweiterung. Die Bedarfe des Stadtbezirkes wie mehr Grünflächen und weniger Barrieren sind Leitlinien der Planungen.