Handlungsfähigkeit der Kommunen sichern – Finanzierung nachhaltig gestalten

Wir stehen auch in den Kommunen vor der Jahrtausendherausforderung eines angemessenen Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. Kommunen sind als staatliche Ebene nah an den Menschen dran und in krisenhaften Zeiten sind sie oft die erste Ebene, die vor Ort darauf achtet, dass niemand zurückgelassen wird. Das haben wir in der Corona-Pandemie erlebt, in der Energiekrise, oder wenn es um die Unterbringung und Integration von Geflüchteten ging. Unsere Kommunen sind vor Ort die Krisenmanager:innen. Gleichzeitig laufen sie einem jahrzehntealten Investitionstau hinterher.

Darüber hinaus macht sich unsere aktuell angespannte wirtschaftliche Lage besonders in den kommunalen Kassen durch sinkendende Gewerbesteuereinnahmen bemerkbar. Viele steuerpolitische Maßnahmen des Bundes, etwa Steuersenkungen zum Abbau der kalten Progression oder das sogenannte Wachstumschancengesetz, haben diese Lage erheblich verschärft. All dies trifft die niedersächsischen Kommunen hart und vor Ort ist zunehmend die Handlungsfähigkeit in Gefahr. Der Druck für schnelle politische Lösungen ist enorm hoch, auch weil sich vor Ort entscheidet, ob unsere Gesellschaft in diesen Zeiten zusammensteht, ob Menschen den Wert unserer Demokratie erkennen und ob wir die notwendige Transformation und damit die Bekämpfung der Klimakrise wirklich schaffen.

Die Delegierten der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen fordern die Regierungen in Bund und Land deshalb auf, eine gerechte Verteilung von Aufgaben und Finanzierung zwischen Bund, Land und Kommunen dringlich zu schaffen, um die nachhaltige Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise zu sichern.

1. Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs: Es ist und bleibt unser Ziel, die Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich des Landes bedarfsgerecht anzuheben, um den bestehenden Fehlbetrag von fast 2 Mrd Euro im Vergleich zu anderen Bundesländern auszugleichen. Das muss jedoch notwendigerweise mit einer Stärkung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes einher gehen, da das Land dem verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbot unterliegt und über kaum Möglichkeiten verfügt, die eigene Einnahmebasis zu verbreitern. In Zeiten der Transformation braucht es mehr Geld im Staatshaushalt – von denen, die viel haben. Die gesamtstaatliche Unterfinanzierung muss angefasst werden, denn auch im Bund kann zurzeit mit den Handlungsspielräumen im Bundeshaushalt nicht angemessen auf die dramatische Finanzsituation der Kommunen reagiert werden.

2. Stärkung und Verlässlichkeit des Konnexitätsprinzips: Das Land muss die Kosten übernehmen, wenn es Aufgaben an die Kommunen überträgt. Gleiches muss auch für den Bund gelten: Auch der Bund ist in der Verantwortung, die aufgrund seiner Gesetzgebung bei den Kommunen entstehenden Ausgaben oder Mindereinnahmen vollständig auszugleichen. Beim kommunalen Klimaschutz, bei sozialen Hilfen oder bei der Integration geflüchteter Menschen werden Aufgaben längst dauerhaft vor Ort erfüllt, ohne dass sie ausreichend finanziert werden. Im Bereich der Sozialhilfe werden vor Ort zum Beispiel mit der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe und den Hilfen zur Pflege wichtige Leistungen durch die Kommunen ausgezahlt, die durch den Bund nicht angemessen gegenfinanziert werden. Hier müssen Land und besonders auch der Bund die bestehenden Finanzierungslücken klar benennen und schließen.

3. Kommunen in ihren Aufgaben entlasten: Viele Aufgaben der kommunalen Ebene sind hier verortet, weil eine Nähe zu den Bürger:innen und eine Detailkenntnis über die Realitäten vor Ort die Qualität der Aufgabenerledigung sicherstellt. Das ist eine Stärke unseres föderalen Systems. In Zeiten der Digitalisierung verändert sich der Kontakt von Bürger:innen zu Behörden stetig weiter und entsprechend werden wir uns in Zukunft genau anschauen müssen, wie Aufgaben neu verteilt werden können und welche Rolle unsere Städte, Gemeinden und Landkreise dann vor Ort wahrnehmen können. Schon jetzt bietet die Digitalisierung einen guten Anlass, um Arbeitsprozesse und Gesetzgebung auf Effizienz hin zu überprüfen und den Arbeitsaufwand für die Kommunen so weit wie möglich zu reduzieren. Trotzdem ist der Fachkräftemangel im hier und jetzt akut in den kommunalen Verwaltungen. Aufgabenkritik muss deshalb ein wichtiger Bestandteil von Gesetzgebungsprozessen weiter bleiben.

4. Unterstützung bei Infrastrukturprojekten: Die Kommunen müssen bei notwendigen Investitionen in Infrastrukturprojekte wie Straßen, Schulen, Kindertagesstätten und den öffentlichen Nahverkehr niedrigschwellig mit einfachen Beantragungsverfahren für die Förderung unterstützt werden.Das größte Hemmnis für diese Investitionen ist die Schuldenbremse in ihrer jetzigen Form und die daraus resultierenden leeren Töpfe auf Bundes- und Landesebene. Solche Bremsklötze müssen endlich aus dem Weg geräumt werden und ein breiter Investitionsfonds für unsere öffentliche Infrastruktur auf den Weg gebracht werden, der besonders in den Kommunen und den finanzschwachen Regionen ankommt.

5. Krankenhausfinanzierung muss Daseinsvorsorge sichern: Das Land Niedersachsen stellt im Jahr 2024 mehr als 500 Millionen Euro für die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen bereit und soll auch langfristig Investitionen in ein hochwertiges und zukunftsfähiges Krankenhaussystem sichern. Durch das neue Krankenhausgesetz des Bundes wird der Betrieb von Krankenhäusern zwar effizienter und setzt weniger profitorientierte Fehlanreize. Dennoch müssen Bundesregierung und Krankenkassen ihren gesetzlichen Aufgabe nachkommen und für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Krankenhausbetriebs Sorge tragen.

6. Masterplan für Katastrophen- und Küstenschutz: Angesichts der zunehmenden Krisen, wie Klimawandel, Cyberangriffe und Naturkatastrophen, braucht Niedersachsen einen durchfinanzierten Masterplan für den Katastrophen- und Küstenschutz.