Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) soll ergänzt werden durch die folgenden Formulierungen bzw. sinngemäß entsprechende:
- Diskriminierung, insbesondere auch rassistische Diskriminierung, ist in der Schule nicht tolerierbar.
- Schülerinnen und Schüler, die von Diskriminierung betroffen sind, werden geschützt und unterstützt.