Ursachen bekämpfen – Freilandhaltung schützen
Zur Bekämpfung der Vogelgrippe wollen wir gegen das wirtschaftsfreundliche, tierfeindliche und von Aktionismus geprägte Verwalten von Seuchen zur Beruhigung der Märkte und Bürger*innen Position beziehen. Wir wollen es ermöglichen, durch weisungsunabhängige, transparente und ergebnisoffene Forschung den tatsächlichen Ausbreitungsmechanismen auf die Spur zu kommen. Eine verstärkte Weiterbildung der Veterinärbehörden beim Vollzug der Geflügelpest-Schutz-Verordnung ist ebenso geboten wie die Bereitstellung von Fördermitteln für die Einrichtung von Quarantänestationen in den vom Land anerkannten Wildvogelauffangstationen. In den Gebieten mit hoher Dichte von Großställen müssen die Anzahl großer Mastbetriebe reduziert und die Abstände bei Neubauten auf mehr als drei Kilometer ausgeweitet werden, um im Seuchenfall das Überspringen von Viren zu verhindern.
Wir wollen alle Möglichkeiten ausschöpfen, damit
- flächendeckend private Kleinhalter über für sie sinnvolle und praxisgerechte Biosicherheitsmaßnahmen informiert werden.
- die verpflichtende Aufstallungsanordnung für private Kleinhaltungen, zoologische Einrichtungen, Wildtierauffangstationen und gewerbliche Freilandhaltung entfällt, zugunsten einer meldepflichtigen Nicht-Aufstallung.
- amtliche Restriktionen (Sperrzonen) für gewerbliche Haltungen bei Ausbruch in einer privaten Geflügelhaltung, zoologischen Einrichtung oder Wildtierauffangstation entfallen.
- bei dem hochpathogenen positiven Virus (HPAI) in Rassegeflügelbeständen die Liste des seltenen Nutztiergeflügels zwingend beachtet und Quarantäne verhängt wird.
- bei dem niedrigpathogenem positivem Virus (LPAI) Quarantäne verhängt wird.
- eine Beprobung von Tieren und Einstreu in besonders gefährdeten gewerblichen Entenmastbeständen vier Wochen nach Einstallung und vor jeder Austallung bzw. Ausbringung als Dünger auf dem Acker stattfindet.
- Quarantänekosten für private Geflügelhaltungen, zoologische Einrichtungen oder Wildtierauffangstationen durch die Tierseuchenkasse übernommen
- Beschränkungen des Freilaufs für Heimtiere in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten entfallen