Bündnis 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen bekennen sich zum grundgesetzlichen Auftrag, die Staatsleistungen an die Kirchen – Geldzahlungen, die der Staat aus überkommenen historischen Gründen an die Kirchen zahlt – abzulösen. Voraussetzung dafür, dass auf Landesebene dem Auftrag des Grundgesetzes genüge getan werden kann, ist ein Bundesgesetz, welches den rechtlichen Rahmen regelt.
Bündnis 90 /DIE GRÜNEN Niedersachsen fordern daher die Bundestagsfraktion auf, mit den Kirchen über ein mögliches Gesetz und die Frage finanzieller Ablöseleistungen in den Dialog zu treten und anschließend einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen.