Bei der Kaliförderung der K+S AG im hessisch-thüringischen Grenzgebiet fallen derzeit
jährlich rund 13,5 Mio. Kubikmeter Produktionsabwässer an, die zum Teil in den
Untergrund verpresst, größtenteils aber in die Werra eingeleitet werden und über Werra
und Weser durch Niedersachsen in die Nordsee fließen. Aufgrund dieser Salzeinleitung
ist die Weser auf gesamter Strecke in einem schlechten ökologischen Zustand. Die
Werra ist mittlerweile der salzhaltigste Fluss Mitteleuropas. Die Einleitungsgenehmigung
in die Flüsse endet mit Ablauf des Jahres 2020.
Weil die Einleitung der K+S-Produktionsabwässer in Werra und Weser nach Auffassung
der EU-Kommission gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstößt, die die Mitgliedsstaaten
verpflichtet, bis 2015 – unter Nutzung aller Möglichkeiten der Fristverlängerung
spätestens bis 2027 – sämtliche Oberflächengewässer in einen guten chemischen und
ökologischen Zustand zu versetzen, hat die EU-Kommission bereits 2012 ein
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.
Zuständig für die Genehmigung der Entsorgung der Produktions- und Haldenabwässer
ist das Land Hessen.
Am 29.09.14 haben die hessische Landesregierung und die K+S AG einen Vier-Phasen-
Plan zum künftigen Umgang mit den Abwässern der Kaliproduktion im hessischthüringischen
Grenzgebiet vorgestellt.
Danach soll ab 2021 nicht die Einleitung in Werra und Weser beendet werden, sondern
die Produktionsabfälle plus die Haldenabwässer bis zum Jahr 2060 über eine Pipeline an
die Oberweser an der niedersächsischen Grenze eingeleitet werden.
Statt im Jahre 2027, wie von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, soll die Weser nach
den Planungen Hessens erst 2075 einen guten ökologischen Zustand als Süsswasserfluss
erreichen.
Dies soll nach der Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem
Land Hessen und der Kali und Salz AG zulasten der Unterlieger abgesichert werden.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Niedersachsen kritisieren die Ergebnisse dieser
Vereinbarung auf das Schärfste, da sie Salzeinleitungen bis 2060 in die Weser weiterhin
zulässt und einen guten ökologischen Zustand der Weser erst 2075 vorsieht.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Weigerung Niedersachsens ein
Raumordnungsverfahren für eine Oberweserpipeline einzuleiten, da mit der Einleitung
in die Weser nur eine Verlagerung aber keine dauerhafte Verbesserung der
ökologischen Situation erfolgt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern:
- Für eine saubere Weser und Werra einzutreten und die Salzeinleitungen zu
beenden - Wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vereinbart,
alle Möglichkeiten zu nutzen, den Bau einer Pipeline zur Oberweser zu
verhindern - Die Kali und Salz AG und das Land Hessen sind in der Pflicht, die Qualitätsziele
der Wasserrahmenrichtlinie, wie rechtlich vorgesehen, bis spätestens 2027 zu
erreichen. Das Unternehmen K+S AG ist gefordert, alle technischen
Möglichkeiten zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser zu
nutzen und weiter zu entwickeln. Die Salzeinleitung in Werra und Weser muss
ab 2021 ohne Wenn und Aber gestoppt werden. - Einem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser ist nur
zuzustimmen, wenn dieser die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie mit einem
guten ökologischen Zustand gewährleistet und keine direkte oder indirekte
Einleitung von Produktionsabwässer der Kaliförderung in die Weser mittels einer
Pipeline vorsieht. Der Bewirtschaftungsplan wird von der Flussgebietsgemeinschaft
Weser (FGG Weser), erstellt, zu der sich die Anrainerländer dieses
Flussgebietes – unter anderem die Länder Thüringen, Hessen, NRW, Bremen und
Niedersachsen – zusammengeschlossen haben. Beschlüsse der
Flussgebietsgemeinschaft werden einstimmig getroffen – ohne Zustimmung
Niedersachsens würde es damit keinen neuen Bewirtschaftungsplan geben, der
wiederum Voraussetzung dafür ist, das bußgeldbewährte
Vertragsverletzungsverfahren 2012/4081 abwenden zu können. - Technisch nachhaltige Lösungen für das Abwasserproblem müssen vordringlich
und intensiv vor Ort gesucht werden. Alle möglichen Lösungen sind auch dem
Umweltbundesamt zur Beurteilung vorzulegen. Der ökologische Nutzen und
nicht die Kostenbelastung für das Unternehmen muss das ausschlaggebende
Kriterium bei der Entscheidungsfindung zu einer Lösung sein. - Der Bau einer Pipeline, um die Sole direkt in die Nordsee zu leiten, ist ebenfalls
mit ökologischen Risiken verbunden. Sollte nach Nutzung aller technischen
Möglichkeiten vor Ort keine ökologisch vertretbarere Alternative zu einer
Nordsee-Pipeline bestehen, um die verbleibenden Restabwässer abzuführen,
fordern wir die Landesregierung auf,• diesen Antrag nach Recht und Gesetz und unter Beachtung der
Meeresschutzrichtlinie und aller internationalen Meeresschutzkonventionen
zu prüfen
• die ökologisch verträglichste Trassenvariante und Einleitungsstelle zu wählen
und eine echte Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie
• Sicherheitsmaßnahmen gegen Leckagen, Bodenverunreinigung und
Grundwassergefährdung entlang der Pipeline vorzusehen.