Der Beitragsanteil des Landesverbandes soll nach über 30 Jahren angepasst werden. Der Beitragsanteil beträgt seitdem unverändert 2 €/ Mitglied/ Monat (vor 2002: 4 DM).
Der Durchschnittsbeitrag der Mitglieder dagegen ist allein im Zeitraum zwischen 2000 und 2024 von 9,24 € auf 17,11 € gestiegen, der Anteil des Landesverbandes demnach von 21% auf 11% gesunken.
Der Bundesverband hat seinen Beitragsanteil ab 2015 von einer festen Höhe von seinerzeit 2,55 € (entsprach 21,9%) auf eine prozentuale Berechnung umgestellt, um an steigenden Durchschnittsbeiträgen, aber auch an sinkenden zu partizipieren.
Parallel wurde dort nach 15 Jahren eine Erhöhung auf 25% vorgenommen (entsprach 2,90 €, derzeit 4,09 €/ Mitglied und Monat).
Durch die vorgeschlagene Umstellung soll nun auch der Landesverband an den sich verändernden Mitgliedsbeitragszahlungen partizipieren und benötigt zudem nach 30 Jahren eine Anpassung in der Höhe.
Beschlussvorschlag:
1. Der Beitragsanteil des Landesverbandes wird ab 2026 auf 15% vom durchschnittlichen landesweiten Mitgliedsbeitrag festgelegt, ab 2028 auf 18%.
2. Die Berechnung des Durchschnittsbeitrags erfolgt aus den Gesamtzahlen des letzten geprüften Jahresabschlusses in folgender Weise:
Gesamtsumme aller nds. Mitgliedsbeiträge geteilt durch die nds. Gesamtmitgliederzahl zum 31.12. des geprüften Jahres geteilt durch 12 Monate.