Kulturelle Bildung braucht Kreativität. Diese ist im klassischen Format einer Schulstunde nicht immer zu gewährleisten. Deshalb ist die Inspiration durch freischaffende Künstler*innen im Rahmen von Ganztagsschulangeboten ein wichtiger Bestandteil musischer Bildungsangebote, insbesondere im außerunterrichtlichen Bereich. Hier treffen Schüler*innen auf Angebote einer vielfältigen, freien Kulturszene.
Doch obwohl das Ganztagsschulangebot derzeit stark wächst, ist die Vielfalt von kulturellen Bildungsangeboten aktuell in Gefahr.
So wurden bislang im außerunterrichtlichen Bereich Künstler*innen an Ganztagsschulen über Honorarverträge beschäftigt. Mit Einrichtungen der kulturellen Bildung wie Musik- oder Kunstschulen wurden Kooperationsverträge geschlossen, bei denen die Einrichtungen auch Honorarkräfte einsetzen konnten. Dies hatte für die Betroffenen (und andere freiberufliche Kräfte) den Vorteil, dass sie weitgehend selbstbestimmt und unabhängig arbeiten und damit verbundene Einnahmen im Rahmen ihrer freiberuflichen Tätigkeit als eine unter mehreren nutzen konnten.
Arbeitsgerichte und die Deutsche Rentenversicherung haben jedoch entschieden, dass die meisten Bezahlungen von Honorarkräften an Schulen, gerade weil sie auch pädagogische Aufgaben beinhalten, dem Kriterium der „Scheinselbstständigkeit“ entsprechen. Die daraufhin erfolgte Neuregelung der Kooperationen durch die Ministerialbürokratie ist zwar nun „sozialrechtlich sauber“, hat aber mit der Berufs- und Lebensrealität der meisten Künstler*innen und den Bedingungen bei den Kooperationspartnern nur wenig zu tun. Sie behindert vielmehr, dass diese weiter an Schulen tätig sind. Den Betroffenen droht nun der Verlust einer wichtigen Einnahmeoption und die Schulen verlieren wichtige Kooperationspartner.
Es besteht also dringender Handlungs- und Änderungsbedarf, um Künstler*innen auch weiterhin zu ermöglichen, ohne Festanstellung an Schulen zeitlich begrenzt in Projekten oder Arbeitsgemeinschaften zu arbeiten und entsprechende Kooperationen mit Vereinen und Initiativen zu zulassen.
Daher fordern wir GRÜNE die politisch Verantwortlichen in Bund und Land auf,
die Arbeit von Künstler*innen an Ganztagsschulen anzuerkennen.
dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse von Künstler*innen an Schulen zukünftig fair und nachhaltig ausgestaltet werden,
Künstler*innen und Einrichtungen der kulturellen Bildung auch weiterhin flexible Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen von Ganztagsschul-Kooperationen zu ermöglichen.
rechtssichere Alternativen zur bisherigen Praxis zu prüfen, um im außerunterrichtlichen Bereich der Ganztagsschule weiterhin Arbeit auf Honorarbasis zu ermöglichen.
Die GRÜNEN Abgeordneten und Minister*innen in Bund und Land werden aufgefordert, sich hierfür zu einzusetzen.