Die Schulgesetznovelle
Förderung der Einrichtung von Integrierten Gesamtschulen im ländlichen Raum
Bündnis 90 / Grüne in Nds. setzen sich dafür ein, dass die Vorausetzungen und Rahmenbedingungen zur Einrichtung und Konzeptionierung von Integrierten Gesamtschulen und Oberschulen gleichgestellt werden. Dies betrifft besonders die Fragen der Zügigkeit und der Elternbefragungen.
Langes, gemeinsames Lernen – neue Lernkultur – Gesamtschulangebot – wohnortnahe Schulen als Teil der örtlichen Gemeinschaft – gesellschaftliche Inklusion – sind Schlagwörter Grüner Bildungspolitik der letzten 20 Jahre, zusammengefasst unter dem Begriff „Neue Schule“. Schule bedarfsgerecht und attraktiv für die Schüler und Familien anzubieten, das ist unser Ziel.
Alarmierende Schülerabwanderungen von 25 bis 50 % im SEK1-Bereich – derzeitig Realität in vielen kleineren Kommunen, besonders im Umfeld von größeren Städten oder im Grenzbereich zu NRW – fordern von uns eine deutliche Verbesserung der wohnortnahen Schulangebote.
Wir fordern:
1. Gründungen von IGS und Oberschulen mit gymnasialem Zweig sollen gleichberechtigt auch dreizügig als Sek I-Schule möglich sein. Qualitativ guter, gymnasialer Unterricht muss bei beiden Schulformen sichergestellt sein.
2. Die Schulträger werden aufgefordert, zur Weiterentwicklung der Schulangebote im Sekundarbereich I Prognosen zu erstellen, die den realistischen Bedarf für neu zu gründende Gesamtschulen ermitteln. Dabei ist der zu erwartende Einzugsbereich zu berücksichtigen, der nicht durch die kommunalen Grenzen eingeschränkt sein darf.
3. Das Land Niedersachsen soll explizit interkommunale Kooperationsmodelle für Integrierte Gesamtschulen im ländlichen Raum unterstützen und fördern, damit Schülerabwanderungen in angrenzende Städte und Nachbarbundesländer die wohnortnahen SEK I-Angebote nicht gefährden.
Die Niedersächsischen Grünen und die Landtaggsfraktion der Grünen setzen sich dafür ein, dass hierfür die Weichen in der aktuellen Schulgesetznovelle gestellt werden.