redaktionelle Anpassungen:
§ 3 Satz 1 LschO
„zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren
Gebietsverbände,.“
wird geändert in:
„zwischen den Gremien nach § 10 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren
Gebietsverbände“
§ 7 LSchO
„Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach§ 25
§24 der Satzung.“
Wird geändert in:
„Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach § 25
der Satzung.“