Änderung der Landesschiedsordnung- 2

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 13./14. April 2024 in Oldenburg

redaktionelle Anpassungen:

§ 3 Satz 1 LschO

„zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren
Gebietsverbände,.“

wird geändert in:

„zwischen den Gremien nach § 10 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren
Gebietsverbände“

§ 7 LSchO

„Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach§ 25
§24 der Satzung.“

Wird geändert in:

„Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach § 25
der Satzung.“

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen am 13./14. April 2024 in Oldenburg