Forderungen:
1.) Das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vom 17.07.2017 endlich durchsetzen:
- Sofortige Verzahnung der zuständigen Überwachungs- und Kontrollbehörden, des sofortigen Austausches der notwendigen Daten und des Abbaus bürokratischer Hürden, die eine Umsetzung des Gesetzes nicht zulassen.
- Kontrollen zur Durchsetzung des Gesetzes müssen verpflichtend sein. Sie sind regelmäßig, nach Anlass und bei Auffälligkeiten engmaschiger durchzuführen.
- Die dazu notwendige personelle Ausstattung der zuständigen Kontrollbehörden ist zu gewährleisten.
2.) Arbeitsmigrant*innen müssen durch entsprechende Beratung und Unterstützung, auch mit Hilfe von Jurist*innen, in die Lage versetzt werden, ihre Rechte zu kennen und geltend zu machen.
3.) Die UN Kinderrechte gelten auch für die Kinder der Arbeitsmigrant*innen und der damit zugesagte Schutz ist unbedingt einzuhalten und von den zuständigen Behörden regelmäßig zu kontrollieren.