Illegale Finanzierung rechtsextremer Parteien verhindern
Forderungen:
- Anpassung des Parteiengesetzes an die derzeit neuen technische Möglichkeiten, die ein Unterlaufen der gesetzlichen Vorgaben ermöglichen. Maßnahmen der Wahlwerbung ausschließlich für eine konkrete Partei, die aber nicht durch die Partei selbst, sondern durch Dritte – Privatpersonen wie Vereine – erfolgt, sind Sachspenden an die beworbene Partei. Eine entsprechende explizit klarstellende Regelung ist ins Parteiengesetz aufzunehmen.
- Deutliche Verbesserungen zur Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben und personelle Verstärkung der nach Parteiengesetz zuständigen Bundestagsverwaltung in diesem Bereich.
- Anwendung der Regeln des Parteiengesetzes auf das so genannte „Sponsoring“ – einen Umgehungstatbestand – in allen Parlamenten.
- Verstärkung der Fahndung im Bereich Geldwäsche – insbesondere auch im Immobilienbereich. Offenlegung des Transparenzregisters.
- Zeitnahe Verfolgung von Delikten bei Verdacht auf illegale Parteienfinanzierung.