Außer TTIP und CETA wird derzeit ein Abkommen verhandelt, dass mindestens genau
so viel Schaden anrichten könnte. Das sogenannte TiSA-Abkommen (Trade in Services
Agreement) wird zurzeit zwischen der EU, den USA sowie weiteren 21 Staaten
verhandelt, um den Dienstleistungssektor zu liberalisieren.
Die Verhandlungen finden hinter verschlossenen Türen statt und an den Bedürfnissen
und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, der EU sowie der anderen
beteiligten Staaten vorbei. Da die TiSA-Staaten einen großen Teil der weltweit
gehandelten Dienstleistungen auf sich vereinen, werden wohl auch unbeteiligte Staaten
die ausgehandelten Standards einhalten müssen. Es besteht die Gefahr, dass sich
Einzelinteressen von wenigen, aber starken Ländern durchsetzen.
Nach letztem bekanntgewordenem Verhandlungsstand ist zu befürchten, dass TiSA
- Finanzdienstleistungen weiter deregulieren wird. So sollen europäische
Standards in Bezug auf den Datenschutz ausgehöhlt werden. Notfallmaßnahmen
gegen Finanzkrisen oder die Beschränkung der Finanzmärkte zum Schutz der
Verbraucher_innen könnten zukünftig leichter durch andere Staaten beklagt
werden. Dies stellt eine weitere Hürde dar, um strengere Regeln zur Regulierung
des Finanzsektors durchzusetzen.Unüberschaubare Produkte in Bereichen wie
Rückversicherung und Retrozession, die in einem Land verkauft werden dürfen,
sollen auch in den anderen 50 am Abkommen beteiligten Staaten verkauft
werden dürfen. Außerdem könnte TiSA das öffentlich-rechtliche
Sparkassenwesen in Deutschland gefährden, weil Sparkassen den Wettbewerb
angeblich verzerren. - Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge deregulieren und
privatisieren wird. Dazu gehören Dienstleistungen im Bereich der Gesundheits-,
Wasser- und Energieversorgung, des ÖPNV, der Bildung und gar des
Justizvollzugs. Gerade erst hat die erste erfolgreiche EU-Bürgerinitiative mit mehr
als 1,8 Millionen Unterstützer_innen die Europäische Kommission daran
gehindert, die Privatisierung der Wasserversorgung voranzutreiben. Durch TiSA
würde sie wieder auf die Tagesordnung gelangen. Das verstößt nicht nur gegen
das in Deutschland verfassungsrechtlich garantierte Recht der Kommunen auf
Selbstverwaltung, sondern entspricht auch nicht dem erklärten Willen der
Menschen in Europa. - Arbeitnehmerrechte verletzen und internationale Leiharbeit ausweiten wird:
Durch die Untersagung von wirtschaftlichen Bedarfsprüfungen einschließlich
Arbeitsmarktprüfungen ist zu befürchten, dass ausländische Leiharbeiter_innen
eingestellt werden ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, einzuwandern oder
einen Wohnsitz oder eine Staatsangehörigkeit in dem Aufnahmeland zu
erwerben. Dies macht sie abhängig vom guten Willen der Arbeitgeber.
Arbeitnehmer_innenrechte dürfen nicht durch Freihandelsabkommen
ausgehebelt werden. - Standstill- und Ratchet-Klauseln geltend machen wird, die dafür sorgen, dass
einmal durchgeführte Privatisierungen nicht wieder rückgängig gemacht werden
können. Damit würden staatliche und kommunale Eingriffs- und
Steuerungskompetenzen nachhaltig beschnitten.
• alle Dienstleistungsbereiche umfassen wird, die nicht vorab ausgeschlossen
wurden. Im Gegensatz zu vorigen Abkommen gilt bei TiSA: Bereiche, die nicht
explizit ausgeschlossen wurden, müssen liberalisiert werden. Neu entstehende
Dienstleistungen können daher nicht dem freien Marktgeschehen entzogen
werden.
Bündnis 90 / Die Grünen Niedersachsen sagen daher:
- Wir brauchen weder TiSA noch andere umfassende Abkommen, um
Dienstleistungen oder die öffentliche Daseinsvorsorge zu liberalisieren.
• Handel und Wirtschaftswachstum stellen keinen Wert an sich dar.
Handelsabkommen müssen einen fairen Welthandel unter Berücksichtigung
ökologischer und sozialer Kriterien gewährleisten. - Wegen der vielfältigen nachteiligen Auswirkungen lehnt der Landesverband
Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen die Verhandlungen zu dem
Freihandelsabkommen TiSA ab und fordert die Fraktionen in Landtag,
Bundestag, Bundesrat und Europaparlament dazu auf, ihren Einfluss geltend zu
machen, um das Abkommen zu verhindern.