Freistehende Klein-PV-Anlagen im Außenbereich erlauben

Beschluss der LDK in Emden am 25./26. April 2026

Wir Grüne fordern eine Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), um
kleine freistehende PV-Anlagen im Außenbereich vergleichbar zu den im
Innenbereich geltenden Regelungen zu ermöglichen.

Konkret fordern wir eine Anpassung von § 60 NBauO.

In Ziffer 2.3 des Anhangs zu § 60 sind freistehende Solarenergieanlagen mit
nicht mehr als 3 m Höhe und mit nicht mehr als 9 m Gesamtlänge als
verfahrensfreie Baumaßnahmen definiert – „außer im Außenbereich“.

Der Zusatz „außer im Außenbereich“ soll ersatzlos gestrichen werden.

Falls wichtige Gründe gegen die Streichung dieses Passus‘ sprechen, fordern wir
eine entsprechende Ergänzung des Anhangs zu § 60 NBauO, um kleine freistehende
PV-Anlagen im Außenbereich zu ermöglichen.