Der Grüne Landesverband Niedersachsen lehnt Pflichtarbeit gemäß § 5 Abs. 4 AsylbLG ab. Wir setzen uns stattdessen für den Ausbau freiwilliger und tatsächlich integrationsfördernder Angebote,
die Abschaffung von Arbeitsverboten, die Öffnung des Arbeitsmarktes von Anfang an für alle Geflüchteten und die strukturelle Förderung der Quartiersarbeitein. Zudem soll der gesetzliche Mindestlohn und das allgemeine Arbeitsrecht auch für die Geflüchteten in Beschäftigungsverhältnissen gelten.