Bei Langstreckentransporten von Tieren in Drittländer außerhalb der EU kommt es vielfach zu schweren Verstößen gegen Tierschutzbestimmungen und zu erheblichen Leiden bei den Tieren. Auch nach der Ankunft ist ein tierschutzgerechter Umgang mit den Tieren nicht sichergestellt. Diese Problematik ist seit längerem bekannt und regelmäßig Gegenstand von Medienberichterstattung.
Beispielsweise entstehen bei Rindertransporten auf dem Landweg in Richtung Türkei an der bulgarisch-türkischen Grenze am chronisch überlasteten Grenzübergang Kapikule regelmäßig Wartezeiten von mehr als 6 Stunden bis hin zu mehreren Tagen. Während dieser Zeit müssen die Rinder bei jeder Wetterlage auf den Transportfahrzeugen bleiben. Dabei kommt es regelmäßig zu erheblichen Leiden, nicht selten sterben Tiere auf den Fahrzeugen. Die Tiere stehen dichtgedrängt in ihren Exkrementen und können nur unzureichend mit Futter und Wasser versorgt werden.
Wegen dieser vorhersehbaren Risiken dürften solche Transporte von den Behörden nicht genehmigt werden. Eine genaue Prüfung bei der behördlichen Abfertigung müsste zur Versagung der Transportgenehmigung führen.
Vor diesem Hintergrund setzen wir, Bündnis 90/Die Grünen, uns mit Nachdruck auf allen politischen Ebenen für die bundesweite Beendigung von Tiertransporten in Tierschutz-Hochrisikostaaten ein. Dazu
- fordern wir die Bundesregierung auf, ein nationales Exportverbot für Rinder, Schafe und Ziegen in Tierschutz-Hochrisikoländer zu verhängen,
- fordern wir die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene bei der Überarbeitung der EU-Tierschutztransportverordnung für eine entsprechende europäische Regelung einzusetzen,
- bitten wir die niedersächsische Landesregierung, sich auf Bundesebene für ein einheitliches Vorgehen bei der Abfertigung von Transporten in allen Bundesländern einzusetzen,
- sollen die zuständigen Behörden bei der Abfertigung der Transporte – wie in Niedersachen – bundesweit zu einer genauen Prüfung nach den Vorgaben der EU-Kontrollverordnung (Art. 21) verpflichtet werden.
Das bisherige Engagement des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums als oberste Tierschutzbehörde des Landes Niedersachsen zur Verhinderung solcher Transporte ist dabei ausdrücklich zu begrüßen.
Tierschutzhochrisikostaaten sind außereuropäische Drittstaaten, in denen keine Tierschutzvorgaben gelten oder diese weder eingehalten noch überwacht werden und die Tiere dadurch regelmäßig erheblichem Leid ausgesetzt sind, insbesondere durch die Schlachtung, da diese betäubungslos und unter weiteren tierschutzwidrigen Bedingungen durchgeführt wird. Transporte von Tieren in solche Staaten sind aufgrund der erheblichen Beeinträchtigungen der Tiere während des langen Transports sowie der aufgezeigten tierschutzwidrigen Behandlung der Tiere in den Zielländern, insbesondere im Rahmen der Schlachtung, mit dem Staatsziel Tierschutz gemäß Artikel 20a Grundgesetz nicht vereinbar (Stellungnahme der vorigen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari vom 5.11.2024).