Wir Grünen setzen uns für eine Energieversorgung ohne unberechenbare Atomrisiken und klimaschädliche fossile Brennstoffe ein. Unser Ziel sind 100 % Klimaschutz mit 100 % Erneuerbaren Energien. Die klimafreundliche und weitgehend dezentrale Energieversorgung der Zukunft wollen wir menschen- und naturverträglich gestalten. Die Chancen regionaler Wertschöpfung und die Risiken durch Emissionsbelastungen und Landschaftsveränderungen müssen im Flächenland Niedersachsen ausgewogen verteilt werden.
Der Energiemix der Zukunft wird aus regenerativen Quellen, aus Sonne, Wind, Umgebungswärme Wasser und Biomasse, bestehen. Dabei ist die beste Energie die, die gar nicht erzeugt werden muss, also die wir einsparen können. Nach der Sonnenenergie wird in Niedersachsen die Windkraft auch weiterhin eine bedeutende Rolle spielen. Windkraft an Land ist inzwischen die kostengünstigste Stromquelle überhaupt.
Wir Grüne fordern, mehr Einsatz für Einsparung und effiziente Energienutzung,
- dass der weitere notwendige Ausbau der Erneuerbaren Energien im Gleichklang mit dem Ausbau von Speicheroptionen und der Ertüchtigung des Netzes erfolgt,
- alte Windkraftstandorte, die nach heutigem Recht nicht mehr genehmigungsfähig wären, schnellstmöglich durch Anlagen an geeigneteren Standorten ersetzt werden,
- dass im Rahmen der regionalen Raumplanung die Möglichkeiten, Abstände von Windkraftanlagen zu Wohngebieten festzulegen, auch größtmöglich genutzt werden, 700 Meter sollten nicht unterschritten werden.
- dass der weitere Ausbau der Windkraft auch regional ausgewogen verläuft und sich die Standortanzahl an den jeweiligen regionalen Möglichkeiten und Bedingungen orientiert. Dabei geben die regionalisierten Flächenansätze des Windkrafterlass wertvolle Hinweise.
- Zukünftig sind Windkraftanlagen mit einer „Bedarfsgerechten Befeuerung“ auszustatten. Vorhandene Anlagen sind zeitnah nachzurüsten.
Es ist auch zu prüfen, ob ein verpflichtender Einbau über die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) möglich ist. - dass die naturschutzrechtlichen Empfehlungen des Landes für die Planung von Windkraftstandorten regelmäßig überarbeitet werden und dabei der jeweils neueste Stand des Wissen, wie im „Helgoländer Papier“, aufgenommen wird.
- Zu prüfen, wie das Mitwirkungsverbot des NKomVG in § 41 auch bei der Schaffung von Planungsrecht für Investitionen, wie z.B. von Windkraftanlagen Anwendung finden kann, wenn eine mittelbare Vorteilserwartung zu erwarten ist.