Flächendeckende und bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung für trans*, inter* und nicht-binäre Menschen im ländlichen Raum Niedersachsens sicherstellen

Beschluss der LDK in Emden am 25./26. April 2026

Die medizinische Versorgungssituation für trans*, inter* und nicht-binäre (TIN*)
Menschen in Deutschland ist unzureichend, besonders in ländlichen Regionen. Auch
in Niedersachsen sind spezialisierte Fachpraxen und therapeutische Angebote fast
ausschließlich in den Oberzentren (wie Hannover, Braunschweig oder Oldenburg) zu
finden.

Dies ist nicht nur während der oft >3-5 jährigen Transitionsphase problematisch,
sondern auch bei der in der Regel lebenslangen endokrinologischen, urologischen
bzw. gynäkologischen Betreuung, sowie der Nachsorge nach geschlechts- oder
körperangleichenden Eingriffen.

Für Betroffene im ländlichen Raum bedeutet dies:

  • Lange Anfahrtswege: Patient*innen müssen oft stundenlange Fahrten für
    kurze Konsultationen oder psychotherapeutische Gespräche auf sich nehmen,
    insbesondere bei Hormontherapien, Verlaufskontrollen oder
    Nachuntersuchungen nach medizinischen Eingriffen.
  • Mangelnde Fachkompetenz vor Ort: Es fehlt an Haus- und Fachärzt*innen, die
    spezifische Behandlung von trans*, inter* oder nicht-binären Personen
    (z.B. Hormontherapie, post-operative Versorgung) begleiten können oder
    wollen.
  • Diskriminierung und Unwissen: In der allgemeinen Gesundheitsversorgung
    (z.B. Notaufnahmen, Kardiologie, Orthopädie) fehlt es oft an grundlegender
    Sensibilisierung für die Lebensrealitäten von trans*, inter*, nicht-
    binären und queeren Menschen.
    Dies führt zu unangemessener Behandlung, Misstrauen und einer erhöhten
    psychischen Belastung bei den Betroffenen.

Wie bereits im Landtagsantrag „Queeres Leben in Niedersachsen sichtbar machen“
(Drs. 19/2752) im Jahr 2023 festgestellt wurde, sind Beratungs- und
Unterstützungsangebote in Niedersachsen “noch nicht flächendeckend verfügbar”.
Dies gilt in besonderem Maße für die medizinische Versorgung von LSBTIQ*-
Menschen insgesamt.

Aus diesem Grund setzen wir, Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen, uns dafür ein,
die medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung von trans*, inter*,
nicht-binären und queeren Menschen (LSBTIQ*) in den ländlichen Regionen
Niedersachsens nachhaltig zu verbessern. Wir fordern die Landesregierung auf, im
Zuge der Umsetzung des Landesaktionsplans Queer ein entsprechendes Konzept zu
entwickeln und dessen Umsetzung zu fördern.

Ein solches Konzept sollte sich an erfolgreichen Modellen wie dem E-Health-
Projekt „i2TransHealth“ (UKE Hamburg) sowie an niedersächsischen
Forschungsansätzen (z.B. Projekt „DiVerso“, Universität Oldenburg) sowie dem
Projekt „Trans*PARI“ des Queeren Netzwerks Niedersachsen (QNN) zur Etablierung
lokaler Versorgungsnetzwerke orientieren. Ebenso sollte ein solches Konzept
insbesondere folgende Bausteine zur Überführung in die Regelversorgung
beinhalten:

  1. Aufbau eines Netzwerks regionaler „Stützpunktpraxen“. Qualifizierung und
    Zertifizierung von niedergelassenen Praxen (z.B. Hausarzt-,
    gynäkologische, urologische Praxen) als lokale Anlaufstellen für die
    trans*- und inter*-spezifische Grundversorgung. Dabei sollen Synergien mit
    Projekten wie „Trans*PARI“ genutzt werden, um die Kooperation zwischen
    Peer-Beratung und medizinischen Praxen zu stärken.
  1. Telemedizinische Fachkonsultationen. Schaffung einer Struktur, über die
    sich die regionalen Stützpunktpraxen sowie Patient*innen bei Bedarf
    niedrigschwellig mit spezialisierten Fachzentren (z.B. Endokrinologie,
    Psychotherapie, Chirurgie) per Video oder Tele-Konsil austauschen können,
    um auch bei seltenen oder komplexen Fragestellungen, etwa zu
    Körpervariationen oder hormonellen Besonderheiten, eine fachgerechte
    Beratung sicherzustellen.
  1. Ausbau von Videosprechstunden. Die Nutzung von Videosprechstunden für
    reine Gesprächs- und Beratungstermine (z.B. psychotherapeutische
    Sitzungen, Konsultationen, Verlaufsgespräche) in den Praxen vermeidet und
    reduziert lange Anfahrtswege für Patient*innen.
    Auch die Kombination von Stützpunktpraxen und Videosprechstunden, z.B.
    Blutentnahme vor Ort und Bewertung / Besprechung durch entfernte
    Fachpraxis.
  1. Queersensible Fortbildungen. Entwicklung und Förderung von
    Fortbildungsangeboten für alle medizinischen Fachkräfte (auch außerhalb
    der trans*-spezifischen Versorgung), um einen diskriminierungsarmen und
    angemessenen Umgang mit den Bedarfen von LSBTIQ*-Patient*innen zu
    gewährleisten.
    Hierzu gehören auch Grundlagenwissen zu körperlicher Vielfalt von inter*
    Menschen und der respektvolle Umgang mit queeren Personen im allgemeinen,
    da viele Ärzt*innen und Praxisteams bislang kaum Erfahrung oder Kenntnisse
    im Umgang mit trans*- und inter*geschlechtlichen Patient*innen haben.
  1. Strukturierte Integration bestehender Fort- und Weiterbildungsprogramme.
    Wie zum Beispiel Intrahealth.de – “inter* und trans* Menschen im Fokus der
    allgemeinen Gesundheitsversorgung” und die Angebote der Akademie
    Waldschlösschen.
  1. Fachliche Begleitung, Evaluation und Verstetigung. Wissenschaftliche
    Begleitung zur Verbesserung und Bewertung von Wirksamkeit, Akzeptanz und
    Wirtschaftlichkeit. Die Erkenntnisse aus regionalen Vernetzungsprojekten
    wie Trans*PARI sollen hierbei aktiv einfließen, um praxisnahe Konzepte für
    den ländlichen Raum zu sichern. Überführung in die Regelversorgung und
    ggf. Ausweitung auf weitere Versorgungsbereiche und vulnerable Gruppen,
    Menschen mit Behinderung und Personen mit Migrations- oder
    Fluchterfahrung.
  1. Unterstützung durch Verbände und Gremien des Gesundheitssystems. U.a.
    Erarbeitung von integrierten Versorgungskonzepten, um regionale Defizite
    und zahlenmäßig seltene Bedarfe auszugleichen, bspw. Beginn von
    Hormontherapien oder die kontinuierliche Begleitung nach medizinischen
    Maßnahmen, die Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsmerkmalen
    betreffen.

Um die notwendige Beteiligung von medizinischem Personal an diesem
Versorgungsmodell zu gewährleisten, sollten aus unserer Sicht auch klare Anreize
geschaffen werden:

Die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen für Stützpunktpraxen als auch für
die allgemeine Sensibilisierung sollte konsequent als „Continuing Medical
Education“ (CME) zertifiziert und mit Fortbildungspunkten hinterlegt werden.
Dabei sollen Fortbildungsinhalte zu trans*, inter* und nicht-binären
Patient*innen sowie zu einem barrierearmen, diskriminierungsfreien Zugang
möglichst verpflichtend berücksichtigt werden.

Die Landesregierung sollte sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung
Niedersachsen (KVN) und auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die
telemedizinischen Leistungen (Video-Konsultation, telemedizinisches Konsil
zwischen Ärzt*innen) sicher und kostendeckend über den Einheitlichen
Bewertungsmaßstab (EBM) und die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet
werden können. Viele Bausteine (wie die GOP für Videosprechstunden) existieren
bereits und sollten deshalb auch für dieses Konzept gezielt genutzt und beworben
werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf Leistungen gelegt werden, die eine
wohnortnahe Versorgung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen
ermöglichen, da diese Gruppen bisher häufig auf spezialisierte Zentren
angewiesen sind.

Für den Aufbau und Betrieb von (IT-)Infrastruktur, Verwaltung, Aufklärung und
Bekanntmachung sollten entsprechende Mittel aus dem Gesundheitsbudget zur
Verfügung gestellt werden. Hierzu gehören auch barrierefreie digitale Angebote,
mehrsprachige Informationsmaterialien und Aufklärungsprojekte, die trans*,
inter* und nicht-binäre Menschen gleichermaßen ansprechen.