Volle Bildungsteilhabe für alle stärken, Diskriminierung und Rassismus entgegenwirken: Diskriminierungsschutz im NSchG verankern

Das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) soll ergänzt werden durch die folgenden Formulierungen bzw. sinngemäß entsprechende:

  • Diskriminierung, insbesondere auch rassistische Diskriminierung, ist in der Schule nicht tolerierbar.
  • Schülerinnen und Schüler, die von Diskriminierung betroffen sind, werden geschützt und unterstützt.