Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren – Versorgung verbessern – Selbstbestimmung stärken

Die Bundesregierung hat zu Beginn dieser Legislatur eine Kommission beauftragt, Vorschläge für eine zukünftige rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen zu erarbeiten. Mitte April dieses Jahres legte diese Kommission, bestehend aus unabhängigen Expert*innen verschiedener Fachrichtungen, einstimmig die Empfehlung vor, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft legal sein sollten. Für Abbrüche in der mittleren Phase sollte der Gesetzgeber einen Regelungsrahmen festlegen können. Es sollten weiterhin Ausnahmeregelungen bestehen, beispielsweise bei einer Gesundheitsgefahr für die Schwangere.

Wir fordern nun, die Empfehlungen der Expert*innenkommission rasch umzusetzen und zugleich die Versorgungslage in Niedersachsen massiv zu verbessern.

1. Legalisierung und Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Wir fordern die vollständige Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in der Frühphase der Schwangerschaft und eine angemessene rechtliche Regelung für Abbrüche in der mittleren und späten Phase. Der Paragraph 218 des Strafgesetzbuches, der derzeit die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen vorsieht, muss gestrichen werden, da er die reproduktive Selbstbestimmung einschränkt und zur Stigmatisierung von Schwangeren und Ärzt*innen beiträgt.

2. Verbesserung der medizinischen Versorgung in Niedersachsen

Noch immer gibt es in Niedersachsen mehrere Regionen in denen Menschen einen Anfahrtsweg von mehr als 40 Minuten mit dem Auto auf sich nehmen müssen, um eine Praxis zu erreichen, die Abbrüche vornimmt, z.B. im Harz, an der Küste oder im Wendland (Elsa-Studie). Als Flächenland mit unterschiedlichen infrastrukturellen Herausforderungen muss in Niedersachsen eine umfassende und zugängliche Gesundheitsversorgung sicherstellen. Dazu gehören:

  • Ausbau der medizinischen Ausbildungs- und Weiterbildungsprogramme: Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil der Ausbildung von Medizinstudierenden werden. Weiterhin müssen Fortbildungsmöglichkeiten für Ärztinnen, die Abbrüche durchführen, geschaffen und gefördert werden.
  • Sicherstellung der regionalen Versorgung: Es muss gewährleistet sein, dass auch in ländlichen Gebieten genügend Praxen und Kliniken vorhanden sind, die Schwangerschaftsabbrüche sicher und legal durchführen. Hierzu ist eine gezielte Förderung und Unterstützung durch das Land erforderlich. Die Versorgungslage könnte erheblich dadurch verbessert werden, dass die Ärzt*innenkammer erlaubt, dass Hausärzt*innen mit Zusatzqualifikation einen solchen Abbruch durchführen dürfen. Derzeit ist Niedersachsen das einzige Land, in dem das nicht erlaubt ist. Das Land Niedersachsen sollte sich dafür einsetzen.
  • Kostenübernahme durch Krankenkassen: Schwangerschaftsabbrüche und damit verbundene medizinische Leistungen sollen vollständig von den Krankenkassen übernommen werden, um finanzielle Barrieren für Betroffene abzubauen.

3. Freiwillige, ergebnisoffene Beratung

Die Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch soll freiwillig und ergebnisoffen sein. Dabei ist ein breites Angebot an Beratungsstellen sicherzustellen, die niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar sind. Es soll ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf Beratung bestehen, der die Rechte der Schwangeren respektiert und unterstützt, anstatt sie zu bevormunden.

4. Kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln gewährleisten und aufklären

Für Menschen ohne und geringem Einkommen sollte der Zugange zu Verhütungsmitteln in ganz Niedersachsen kosten- und barrierefrei gesichert sein. Dieser sollte nicht auf ärztlich verordnete Verhütungsmittel beschränkt sein. Derzeit ist es vom Wohnort abhängig ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Wie der Kommissionsbericht festhält, sind der breite Zugang und die Nutzung von Verhütungsmitteln, gekoppelt mit einem hohen Niveau sexueller Bildung, entscheidend, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Eine altersangemessene umfassende Berücksichtigung der Sexualerziehung in allen Schulstufen und -formen der niedersächsischen allgemeinbildendenden Schulen ist daher unverzichtbar.