Jedes neue Windrad bringt Geld – künftig aber nicht nur dem Anlagenbetreiber, sondern auch den Kommunen und den Menschen vor Ort direkt: Denn nach dem neuen Windenergie- und Beteiligungsgesetz müssen Betreiber von Windkraftanlagen eine Akzeptanzabgabe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die örtliche Kommune zahlen. Rund 30.000 Euro kommen so pro Jahr für jedes neue Windrad in einer Gemeinde zusammen. Darüber hinaus müssen die Betreiber von Windkraft- und größeren Freiflächen-Photovoltaikanlagen den betroffenen Bürger*innen eine bis zu 20prozentige Beteiligung an diesen Anlagen anbieten. Wie diese Beteiligung konkret aussieht, hängt vom Einzelfall ab.
Veranstaltungstipp:
Im Rahmen unserer Energieaktion „Grüne Energiewende vor Ort“ veranstalten wir gemeinsam mit KPVGrün am Samstag, den 15. Juni 2024 von 10.30 bis 15.00 Uhr in Hannover eine Fachtagung zum Thema „Energiewende Hand in Hand – wie Kommunen und Bürger*innen profitieren“. Anmeldungen sind noch bis zum 8. Juni möglich.
Infos unter: https://kpvgruen.de/seminare/kalender/energiewende-hand-in-hand-14034
Weitere Infos zum Windgesetz:
- Umweltminister Christian Meyer: „Menschen vor Ort profitieren durch Beteiligung und Wertschöpfung von Erneuerbaren Energien“, Pressemitteilung des MU.
- NDR-Beitrag: Windkraftanlagen: Anwohner sollen finanziell profitieren?