Geschlechtergerechtigkeit
Satzungsänderung: Mindestparität bei der Antragsstellung
Landesdelegiertenkonferenz (LDK) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen vom 30.11./1.12.2019 in Osnabrück
GRÜNE Geschlechtergerechtigkeit: Mindestparität bei der Antragsstellung >> Satzungsänderung in § 12 Abs. 1: Landesdelegiertenkonferenz – Anträge, Beschlüsse und Wahlen 1. Antragsberechtigt sind Kreisverbände, Ortsverbände, der Landesvorstand, der Landesfinanzrat, die Landesarbeitsgemeinschaften und die GJN. Auch können 20 Mitglieder gemeinsam einen Antrag einbringen und davon wenigstens 10 Frauen. Der Landesvorstand legt eine angemessene Antragsfrist fest, die drei …Lesen "Satzungsänderung: Mindestparität bei der Antragsstellung"