Die Suche nach Sicherheit in Krisenzeiten ist ein Leitmotiv von Menschen. Sicherheit zu jeder Zeit zu garantieren, ist die Aufgabe handlungsfähiger Politik. Die Krisen unserer Zeit bedrohen selbst zentrale Fundamente, auf die wir uns als Gesellschaft nach den Erfahrungen von Krieg, Leid und Tod nach der Shoa geeinigt haben. Der Angriffskrieg auf die Ukraine und nun der Terror der Hamas gehen auch an Niedersachsen nicht vorbei. Der Angriff auf unsere liberale Demokratie von rechtspopulistischer und rechtsextremistischer Seite und eine massive Welle antisemitischer Übergriffe sind auch in Niedersachsen verstärkt festzustellen. Es braucht darum mehr denn je eine Innenpolitik mit klarem grünem Kompass, um auf die Krisen unserer Zeit angemessen zu reagieren und das Vertrauen in unsere Demokratie zu stärken – mit gestaltungsfähiger und gestaltungswilliger Politik.
Unsere liberale Demokratie ist eine historische Errungenschaft, die uns wehrhaft vor den Feind*innen der demokratischen Ordnung schützt, die auf der Würde aller Menschen gründet und deshalb auch, und gerade in Krisen, alle Menschen mitdenkt. Unsere Überzeugungen von Liberalität, Zukunftssicherheit, Menschenwürde und demokratischer Wehrhaftigkeit basieren auf einem Grundgesetz, das uns nicht nur verpflichtet, Sicherheit zu organisieren, sondern das uns hierbei auch konkret leitet. Unmissverständlich hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum II. NPD Verbotsverfahren festgestellt, dass unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ihren Ausgangspunkt in der Würde des Menschen findet (Art. 1 Abs. 1 GG), die zu achten und zu verteidigen Kern aller Politik sein muss.
Wir werden in Niedersachsen die weltpolitische Lage nur sehr bedingt entscheiden. Alle globalen Krisen zur Aufgabe der politischen Aushandlung zu machen, wäre für die Menschen im Land, aber auch für die Politik unverhältnismäßig. Deshalb wollen wir uns auf das konzentrieren, was wir an verantwortungsvoller Innenpolitik für unser Bundesland gestalten können – für die, die hier leben und die, die noch zu uns kommen. Es ist unsere Aufgabe, auf den gesellschaftlichen Wandel mit weltoffener Perspektive zuzugehen. Mit einer wehrhaften, auf der Würde des Menschen basierenden Politik, die Sicherheit in Zeiten des Wandels schafft und dabei niemanden zurücklässt.
Schutz vor Demokratiefeindlichkeit – für eine offene Gesellschaft!
Die größte Bedrohung für die Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Dabei beobachten wir seit vielen Jahren eine Entgrenzung: demokratiegefährdende, verfassungsfeindliche Einstellungen sind in Teilen der Gesellschaft verbreitet und kein Phänomen eines definierbaren Randmilieus. Doch längst verharren extrem rechte Einstellungen nicht mehr in der Passivität des eigenen Milieus, sondern organisieren und artikulieren sich immer sichtbarer. Reichsbürger*innen, völkische Siedler*innen, Querdenker*innen, die AfD – der Rechtsextremismus hat auch in Niedersachsen ein breites organisatorisches und eng vernetztes Fundament bis hinein in den niedersächsischen Landtag. Von den Parlamenten aus organisiert der Rechtsextremismus seinen Angriff auf die Demokratie. Dabei zielt rechte Ideologie bewusst auf das Zerstören von Vertrauen in Sicherheit: Während rechtsextremer Terror und rechtsextreme Netzwerke die Institutionen der Demokratie anzugreifen versuchen, bedrohen Rassismus und Menschenfeindlichkeit Menschen in ihrem Alltag und versucht der mandatierte Rechtsextremismus bei jeder Gelegenheit, das Unsicherheitsgefühl der Menschen zu adressieren.
Deshalb werden wir auf allen Ebenen Demokratie wehrhaft verteidigen. Dabei geht es immer um ein Zusammenspiel von Politik, Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden. Um wirksam gegen rechtsextreme Ideologien vorzugehen, stärken wir zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus, den Kampf gegen Antisemitismus, wir stärken politische Bildung, die Arbeit der Gedenkstätten und wir stellen Niedersachsen rassismuskritisch auf. Dafür ist ein Landesdemokratiefördergesetz ebenso wie ein Landesantidiskriminierungsgesetz unabdingbar, für die wir uns als GRÜNE einsetzen und bereits eingesetzt haben.
Ein großer Erfolg ist deshalb, dass sich Rot-Grün nun verbindlich auf den Weg macht, mit einem Landesdemokratiefördergesetz unsere Bildungsträger und die zivilgesellschaftlichen Strukturen im steten Ringen um die Demokratie auf eine verbindliche und verlässliche Grundlage zu stellen. Ein solches niedersächsisches Demokratiefördergesetz ist ein wichtiges Instrument und Signal zugleich, dass uns die von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes in Auftrag gegebene wehrhafte Verteidigung unserer Demokratie zentrales Anliegen ist.
Die niedersächsische Polizei als Partnerin im Kampf für die Demokratie
Wir begreifen Polizei und Sicherheitsbehörden als Partnerinnen im Einsatz gegen die in erster Linie rechtsextreme Bedrohung unserer Demokratie, aber auch gegen den alle menschenfeindlichen Ideologien verbindenden Antisemitismus. Dies zeigt sich auch und gerade in den letzten Wochen, in der die niedersächsische Polizei mit komplexen Versammlungslagen im Zusammenhang mit dem Terror der Hamas und dem Schutz jüdischen Lebens besonders gefordert ist. Hierfür gilt der Polizei Niedersachsen unser ausdrücklicher Dank. Wir begrüßen daher nicht nur zahlreiche auf den Weg gebrachte Maßnahmen der Landesregierung zur Verbesserung von Schutz und Ausstattung der Polizei – etwa die Anhebung der Polizeizulage oder Investitionen in Ausstattung und Liegenschaften.
Wir werben zugleichdafür, ein wechselseitiges Vertrauen zwischen Polizei und Zivilgesellschaft zu stärken und die guten Ansätze zur Förderung demokratischer Resilienz und Wehrhaftigkeit, aber auch die Kooperation mit der Zivilgesellschaft innerhalb der Polizei zu unterstützen. Dabei kann die niedersächsische Polizei an eine nachhaltige, strukturelle Bildungsoffensive zum Demokratieverständnis innerhalb der Polizei anknüpfen, die bundesweit einmalig ist. Es ist ein großartiges Signal, dass das Projekt “Polizeischutz für die Demokratie” der Polizeiakademie Niedersachsen inzwischen auch in andere grün mitregierte Bundesländer exportiert wird.
Zugleich erkennen wir an, dass das Verhältnis von Polizei, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft im Einsatz gegen demokratiefeindliche Angriffe einerseits der ständigen gegenseitigen Rückversicherung bedarf und andererseits die gesellschaftlichen Anforderungen speziell an die Polizei als Repräsentantin des staatlichen Gewaltmonopols von besonderer Sensibilität sind. Das Vertrauen in die demokratischen Institutionen ist in den letzten Jahren gesunken. Das gesunkene Vertrauen in einen funktionierenden Staat trägt zur Ablehnung von demokratischen Grundsätzen und damit auch zur Ablehnung des staatlichen Gewaltmonopols bei. Unsere Beamt*innen erleben das in ihrer täglichen Arbeit durch Hass und Gewaltandrohungen. Wir verurteilen diese Angriffe auf das Schärfste und arbeiten als rot-grüne Koalition politisch mit Hochdruck daran, hier mit einem breiten Ansatz entschieden gegenzusteuern.
Zudem wollen wir in unserem gemeinsamen Einsatz gegen jegliche Demokratiefeindlichkeit, gegen Rechtspopulismus und Rechtsextremismus für eine „Vertrauensoffensive“ zur Stärkung unserer Polizei und unserer Demokratie werben.
Das bedeutet für uns, dass es zukünftig eine parlamentarisch bestellte Bürger*innenbeauftragte auf Landesebene braucht, die das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Bürger*innenschaft, Verwaltung und Polizei stärkt. Diese Position soll eine starke interne und externe Wirkung entfalten. Sie soll in ihrer externen Wirkung das Vertrauen der Menschen in Niedersachsen auf Transparenz, auf Schutz und auf die individuelle Wahrung ihrer Rechte erhöhen. In ihrer internen Wirkung soll sie den Mitarbeitenden in der Verwaltung und in der Polizei den Raum geben, Aufmerksamkeit und Gehör zu erhalten. Das schafft nicht nur Vertrauen und Schutz für alle Beteiligten. Sondern hilft, das zeigen die Erfahrungen aus vielen anderen Bundesländern, über kommunikatives Konfliktmanagement auch Vertrauen in Handlungen und Verfahren zu stärken.
Wir setzen uns weiterhin für eine wissenschaftlich begleitete und zu evaluierende, anonymisierte Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen ein. Die zweifelsfreie Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns ist ein zentrales Gut in einer auf Gewaltenteilung basierenden Demokratie. Eine Kennzeichnung ist daher im Interesse aller Beteiligten, um Konfliktsituationen rekonstruieren und einschätzen zu können. Gleichzeitig erkennen wir auch das individuelle Schutzbedürfnis der privaten Lebensführung unserer niedersächsischen Polizeivollzugsbeamt*innen an. Daher fordern wir ergänzend und in Kombination zur Kennzeichnungspflicht die Möglichkeit einer Auskunftssperre (Einwohnermeldeämter, Zulassungsstellen), um auch diesen schutzwürdigen Interessen der mitarbeitenden in der niedersächsischen Polizei Rechnung zu tragen. Eine Debatte, die wir gern öffnen sollten für alle Menschen, die sich unter hohem persönlichen Einsatz und Risiko gegen rechte Menschenfeinde engagieren.
Es steht für uns als Grüne außer Frage, dass die niedersächsische Polizei seit den wegweisenden rot-grünen Reformen der neunziger Jahre als Bürger*innenpolizei auf einem bundesweit ausstrahlenden guten Weg ist, den wir politisch weiter unterstützen und gleichzeitig den heutigen hohen Ansprüchen an polizeiliche Ausbildung einerseits und an polizeiliches Handeln andererseits gerecht werden müssen. Wir wollen Polizei und Sicherheitsbehörden beständig darin unterstützen, den aktuellen rassistischen, menschenfeindlichen und antisemitischen Entgrenzungen jederzeit auf Augenhöhe aktuellster wissenschaftlicher Expertise begegnen zu können. Zugleich bekennen wir uns zu einer modernen, digital ausgerüsteten und im bundesweiten Vergleich gut ausgestatteten sowie wettbewerbsfähigen Polizei. Zu einer Polizei, die integraler Bestandteil eines pluralen und offenen Niedersachsens ist. Hier sind wir als rot-grüne Koalition mit der Stärkung von Demokratiepat:innen in der Polizei auf der einen und einer deutlichen Anhebung der Polizeizulage auf der anderen Seite auf einem sehr guten Weg.
Wir stellen uns unmissverständlich und offensiv an die Seite des Oldenburger Polizeipräsidenten Johann Kühme, die niedersächsische Polizeiführung und des Verfassungsschutzes, die in ihren Positionierungen gegenüber der AfD die Verteidigung der Werte des Grundgesetzes klar den Vorzug geben vor einer falschen Neutralität gegenüber Feind*innen unserer Verfassung. Und wir stellen uns ebenso unmissverständlich und offensiv an die Seite all jener Demokratiepat*innen, die innerhalb der Organisation Polizei die Demokratie stärken. Wir stellen uns an die Seite aller Polizist*innen, die Tag für Tag als direkte Ansprechpartner*innen vor Ort unsere wehrhafte Demokratie verteidigen und repräsentieren.
Gemeinsam gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens
Als Bündnisgrüne ist uns die historische Verantwortung der Bundesrepublik und des Landes Niedersachsen für den Schutz jüdischen Lebens in unserem Bundesland eine zutiefst verankerte Verpflichtung. Umso mehr erschüttert uns der Angriff der Terrororganisation Hamas auf die israelische Bevölkerung und der Versuch, die Menschen im Gazastreifen zu Geiseln in einem barbarischen Krieg zu machen. Die Auswirkungen für die Zivilbevölkerung sind dramatisch. Humanitäre Hilfe ist dringend notwendig. Mit nicht minder großer Erschütterung nehmen wir wahr, wie sehr sich der Terror der Hamas auch hierzulande in antisemitischem Hass äußert. Wir verurteilen jede Form von Antisemitismus, der zum Kern aller menschenfeindlichen Ideologien gehört.
“Der Antisemitismus”, so Theodor W. Adorno in Minima Moralia, “ist das Gerücht über die Juden.“ Vor dem Hintergrund dieser grundlegenden Minimaldefinition ergibt sich der Auftrag, Initiativen im Kampf gegen den Antisemitismus ebenso weiter zu stärken, wie die Förderung von Bildungsarbeit gegen Antisemitismus weiter auszubauen. Das bedeutet auch, dass wir das wichtige Amt des Niedersächsischer Landesbeauftragten gegen Antisemitismus und für den Schutz jüdischen Lebens weiter stärken müssen. War Niedersachsen 2019 das erste deutsche Bundesland, das einen Landesbeauftragten bestellt hat und diesen seither mit Sachmitteln und Personal unterstützt, sind wir der Meinung, dass aus dem Ehrenamt mittelfristig ein – weiterhin unabhängig geführtes – Hauptamt werden sollte.
Der Angriff der Hamas und die sich weltweit entladende, ungehemmte Wut auf Jüdinnen und Juden, erfasst selbst junge Menschen weit weg vom Kriegsgeschehen. Dies zeigt uns, wie notwendig es ist, im Alltag und in der Schule über Antisemitismus aufzuklären und das Existenzrecht Israels gegen jede Relativierung ins Zentrum politischer Bildung zu stellen. Ausdrücklich unterstützen wir die die Fortführung und Stärkung der Maßnahmen zur Antisemitismusprävention, die zügige Bereitstellung von Material zum Themenfeld Antisemitismus für Schulen über das Bildungsportal Niedersachsen, ebenso die Vorgabe an Staatsanwaltschaften, dass Verfahren wegen antisemitischer Straftaten grundsätzlich nicht mehr wegen Geringfügigkeit oder gegen Geldauflage eingestellt werden sollen. Damit wird eine wichtige Forderung des rot-grünen Koalitionsvertrages umgesetzt.
Mit großer Sorge stellen wir nicht zuletzt fest, dass die Welle antisemitischer Äußerungen, Aufmärsche und Übergriffe politisch dafür genutzt wird, um Ressentiments gegen Muslim*innen zu schüren und so zu tun, als sei der Antisemitismus immer nur der “Antisemitismus der anderen”. Im Wissen um verbreitete antisemitische Einstellungsmuster in der bundesrepublikanischen Gesamtbevölkerung stellen wir uns entschieden gegen jegliche qualitative Unterscheidung von Antisemitismus. In Zeiten, in denen selbst höchste Vertreter der bayrischen Staatsregierung antisemitische Relativierungen zum eigenen Vorteil zu nutzen versuchen, verwahren wir uns deutlich gegen den historisch falschen Versuch, Antisemitismus einseitig als Problem einer Einwanderungsgesellschaft zu begreifen. Gleichzeitig erwarten wir eine klare Abgrenzung aller muslimischer Verbände von den Gräueltaten der Hamas, wie sie vielerorts bereits geschehen ist.
Wir begrüßen daher ausdrücklich das versöhnende Engagement des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen und der palästinensischen Gemeinde Hannover als Vorbild für das friedliche Zusammenleben aller Menschen.
Wir müssen über ein Parteiverbotsverfahren sprechen
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht. Das zugehörige Verfahren folgt den Regelungen des Grundgesetzes. Nach Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) sind dann Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Im II. NPD-Verbotsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht konkretisiert, was unter freiheitlich- demokratischer Grundordnung gemeint ist: Demnach findet die freiheitliche demokratische Grundordnung ihren Ausgang in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Richterspruch aus dem Jahr 2017. Damit liegt auf der Hand, dass alle demokratischen Parteien prüfen müssen, ob sie ein solches Verbotsverfahren in Gang gesetzt wird. Denn antragsberechtigt sind, neben der Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat. Die politische Debatte dazu ist in vollem Gange und ausweislich des Karlsruher Richterspruchs und der Gestalt der AfD führen wir als Grüne diese Debatte zielorientiert mit der gebotenen Sachlichkeit, Genauigkeit und Dringlichkeit.
Vor diesem Hintergrund bitten wir den Parteirat, in Abstimmung mit der grünen Rechtsextremismuskommission im Bund, die Debatte über die Frage der Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens aufzugreifen und in Abstimmung mit anderen grünen Landesverbänden mögliche Konsequenzen zu diskutieren.