Wer im September zur Kommunalwahl antritt, soll nach Ansicht der niedersächsischen GRÜNEN besser vor möglichen Anfeindungen und Verletzungen der Privatsphäre geschützt werden. Dafür müsse schnellstmöglich die Veröffentlichungspflicht der Privatadressen aus der Wahlordnung gestrichen werden.
„Ich kann sehr gut das mulmige Gefühl der Kandidatinnen und Kandidaten nachvollziehen, wenn ihre private Anschrift öffentlich wird. Schließlich haben persönliche Angriffe auf ehrenamtliche Politikerinnen und Politiker in den letzten Jahren zugenommen“, sagt Anne Kura, die GRÜNE Landesvorsitzende. „Dieser Zwang, bei einer Kandidatur die Privatadresse offenlegen zu müssen, gehört abgeschafft. Deshalb fordern wir Innenminister Boris Pistorius auf, jetzt schnell die Wahlordnung zu ändern und damit Kandidatinnen und Kandidaten besser zu schützen.“
Die Zeit drängt, da die Parteien die Listen für die Kommunalwahlen bereits aufstellen. Für viele Menschen im Land, die derzeit über eine Kandidatur nachdenken, könne ein solches Signal der Sicherheit ermutigend wirken. „Wer Angst um körperliche und seelische Unversehrtheit hat, wird sich nicht engagieren. Viele schrecken dann vor einer Bewerbung zurück. Das dürfen wir nicht zulassen. Unsere Demokratie lebt von den vielen ehrenamtlichen Kandidatinnen und Kandidaten, gerade auf kommunaler Ebene“, so Kura.
Innenminister Pistorius hat in dieser Woche im Landtag eine Änderung des Wahlgesetzes vorgelegt. Was noch fehlt, ist eine Verordnung zur Wahlordnung, die dafür sorgt, dass die Privatadressen künftig nicht mehr veröffentlicht werden müssen. Der CDU-Innenpolitiker Bernd-Carsten Hiebing hatte sich im Landtag gegen eine Neuregelung zu Privatadressen ausgesprochen. „Hier sollte die Koalition sich schnellstens einig werden, ob sie die Menschen schützen will oder nicht“, sagt Kura.