Beschluss der LDK in Emden am 25./26. April 2026
- Ausgangslage
Am 25. März 2026 – dem Internationalen Tag zum Gedenken an die Opfer der
Sklaverei und des transatlantischen Sklavenhandels – hat die Generalversammlung
der Vereinten Nationen auf Antrag Ghanas mit 123 Ja-Stimmen eine historische
Resolution verabschiedet. Darin wird der transatlantische Sklavenhandel als
schwerstes Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft. Die Resolution
verurteilt Sklaverei, Kolonialismus und Rassismus als systemisches Unrecht, das
bis heute fortwirkt, und ruft alle Mitgliedsstaaten zu Anerkennung,
Entschuldigung und Wiedergutmachung auf.
Deutschland hat sich enthalten – gemeinsam mit allen 27 EU-Mitgliedsstaaten.
Diese Enthaltung ist keine neutrale Position. Sie ist eine erinnerungspolitische
Entscheidung: die Verweigerung einer klaren Haltung zur eigenen
Kolonialgeschichte.
Gleichzeitig läuft seit Januar 2025 die Zweite Internationale Dekade der
Vereinten Nationen für Menschen afrikanischer Herkunft (2025–2034). Sie
verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, strukturelle Ursachen von Diskriminierung
und anti-Schwarzen Rassismus gemeinsam mit afrodiasporischen Communitys und der
Zivilgesellschaft systematisch und verbindlich anzugehen.
Den deutschen Kolonialismus aufzuarbeiten bedeutet nicht, den Holocaust zu
relativieren. Es bedeutet, beide Dimensionen historischer Verantwortung
gleichzeitig anzuerkennen. Erinnerung ist kein Wettbewerb – sie ist ein Gebot
der historischen Ehrlichkeit und der Gerechtigkeit gegenüber den Betroffenen.
Historische Forschung hat längst die Verbindungen und Schnittmengen zwischen der
Geschichte des Kolonialismus und der Geschichte des Nationalsozialismus
herausgearbeitet.
- Niedersachsens koloniale Geschichte ist keine ferne Vergangenheit
Straßennamen, Museen, Denkmäler – die Spuren des Kolonialismus sind in
Niedersachsen allgegenwärtig, doch oft bleibt der geschichtliche Zusammenhang
unsichtbar. Die Erinnerung an den deutschen Kolonialismus ist in Niedersachsen
noch immer nicht fest in der Erinnerungskultur verankert. Dabei ist
Kolonialgeschichte auch niedersächsische Landesgeschichte.
- Niedersächsische Soldaten beteiligten sich am Krieg gegen die Herero und
Nama in Deutsch-Südwestafrika – dem ersten Völkermord des 20.
Jahrhunderts.
- Völkerschauen, etwa im Zoo Hannover oder Oldenburg, zeigten Menschen aus
Kolonialgebieten und transportierten rassistische Stereotype, indem die
Ausgestellten als „minder-ziviliisert“ und „minderwertig“ herabgewürdigt
wurden. Allein im Zoo Hannover wurden 14 Völkerschauen auf dem Gelände des
Zoos Hannover durchgeführt.
- Niedersächsische Unternehmen wie Bahlsen und Continental profitierten von
Rohstoffen aus Kolonialgebieten.
- Niedersächsische Seehäfen spielten während der deutschen Kolonialzeit eine
wichtige Rolle als Umschlagplätze für Importe aus den Kolonien und als
Infrastrukturknotenpunkte. Wilhelmshaven diente als Hauptmarinestützpunkt
der Kaiserlichen Marine und war direkt mit der Sicherung kolonialer
Interessen und der Durchsetzung der kolonialen Herrschaft verbunden. Der
Hafen Emden diente als Umschlagplatz für Kolonialwaren und war in
Handelsnetze eingebunden.
- Niedersächsische Museen verwahren umfangreiche Sammlungen aus kolonialen
Kontexten, deren Provenienz noch immer nicht vollständig erforscht ist.
- In vielen Niedersächsischen Städten werden Kolonialverbrecher wie Carl
Peters durch Straßennamen und Denkmäler geehrt, von denen einige erst nach
langen zivilgesellschaftlichen Auseinandersetzungen umbenannt wurden.
Gleichzeitig lassen sich Spuren des kolonialen Widerstandes sowie Zeugnisse von
Schwarzen Deutschen und ihren Lebensgeschichten in Niedersachsen finden. Umso
wichtiger sind die vielen dekolonialen und postkolonialen Initiativen und
Organisationen, die sich dafür einsetzen, die koloniale Geschichte
Niedersachsens sichtbar zu machen. Diese Ansätze wollen wir Grüne gezielt
stärken.
Der Landesverband Niedersachsen fordert deshalb das Land Niedersachsen und die
Grüne Landtagsfraktion auf, den deutschen Kolonialismus als Teil der
niedersächsischen Erinnerungspolitik zu verankern und die genannten Forderungen
(parlamentarisch) umzusetzen:
A) Die Erweiterung der Erinnerungspolitik und Konzeption für die Aufarbeitung
des kolonialen Erbes in Niedersachsen zu entwickeln
- Die Landesregierung aufzufordern, eine eigenständige Konzeption für die
Aufarbeitung des kolonialen Erbes in Niedersachsen zu entwickeln. Diese
soll Niedersachsens Verflechtungen mit der deutschen Kolonialgeschichte
sichtbar machen, die daraus resultierende historische Verantwortung
benennen. Ziel ist es, einen Prozess anzustoßen, der gemeinsam mit
Wissenschaft, Zivilgesellschaft und afrodiasporischen Communitys einen
Rahmen für die niedersächsische Erinnerungskultur weiterentwickelt, in dem
die deutsche koloniale Vergangenheit als eigenständiger Schwerpunkt
verankert wird.
B) Erinnerungsorte zur deutschen und niedersächsischen Kolonialgeschichte zu
identifizieren und zu fördern
- Sich dafür einzusetzen, dass das Land Niedersachsen eine plurale und
diversifizierte Erinnerungspolitik aufbaut, dazu gehört die dauerhafte,
sichtbare Lern- und Erinnerungsorte zur deutschen und niedersächsischen
Kolonialgeschichte zu fördern – an Standorten mit historischem Bezug, von
öffentlicher Bedeutung, entwickelt gemeinsam mit betroffenen Communitys.
- Historische Orte, Bezüge und Verbindungen zur Kolonialgeschichte in
Niedersachsen systematisch zu erfassen und öffentlich zugänglich zu
machen.
- Die Provenienzforschung in Museen und ethnologischen Sammlungen
Niedersachsens auszubauen und das PAESE-Verbundprojekt dauerhaft zu
fördern. Gemeinsame Forschungsprojekte mit postmigrantischen
Initiativenund Expert*innen aus den Herkunftsländern sind zu fördern.
Objekte und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten sind mit dem
Ziel der Rückgabe zu erforschen.
- Einführung eines strukturierten Prozesses zur Umbenennung kolonial
geprägter Straßennamen und Gedenkorte.
C) Forschung, Bildung und Wissenschaft zum deutschen Kolonialismus zu stärken
- Das Wissen über den deutschen Kolonialismus, seine Verbrechen und seine
Kontinuitäten bis heute verbindlich in allen Lehrplänen und Schulmedien zu
verankern – von Kunst bis Naturwissenschaften, insbesondere als
Querschnittsthema in Geschichte, Politik und Gesellschaftslehre.
Didaktische Materialien sind gemeinsam mit afrodiasporischen Communitys zu
entwickeln.
- Die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, aktivistischen
Gruppen und wissenschaftlichen Einrichtungen auszubauen.
- Verankerung von kolonialkritischen und rassismuskritischen Perspektiven in
der Aus- und Fortbildung von Lehrkräften. Sowie Stärkung der politischen
Bildung, insbesondere zu Themen wie Rassismus, Kolonialismus und
demokratischer Teilhabe – auch für Erwachsene.
- Einen Förderfonds für zivilgesellschaftliche Projekte zu einer
(selbst)kritischen und dekolonisierenden Erinnerungskultur einzurichten –
mit dauerhafter, struktureller Finanzierung statt projektbasierter
Einzelförderung.
D) Eine Bundesratsinitiative anzustrengen, mit der die Bundesebene aufgefordert
wird, die Deutsche Kolonialgeschichte aufzuarbeiten und Verantwortung zu
übernehmen
- Im Bundesrat eine Initiative einzubringen, mit der Niedersachsen die
Bundesregierung auffordert, die UN-Resolution vom 25. März 2026 inhaltlich
anzuerkennen, die Zweite UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
(2025–2034) mit einer verbindlichen Bundesstrategie umzusetzen und die
historische Verantwortung Deutschlands aus der Kolonialzeit offiziell
anzuerkennen.
- Globale und internationale Kontexte einzubeziehen, eurozentrische
Perspektiven zu überwinden und Kooperationen mit Expert*innen aus dem
Globalen Süden zu fördern.