Beschluss der LDK Emden am 25./26. April 2026
Für uns Grüne ist das möglichst konfliktarme Nebeneinander der Weidetierhaltung
und der heimischen Tierart Wolf Ziel unserer Politik. Der Wolf trägt zu einem
gesunden, angemessenen Wildtierbestand bei. Konflikte mit der Weidetierhaltung
müssen in erster Linie durch bestmöglichen Herdenschutz reduziert werden. Wir
setzen uns dafür ein, dass die seit der Änderung des Bundesjagdgesetzes mögliche
Bejagung des Wolfs in Niedersachsen auf schadstiftende Wölfe begrenzt wird. Der
effektive Schutz des Wolfs ist dabei zwingende Voraussetzung, um den guten
Erhaltungszustand zu sichern und
auszubauen.
Wir fordern daher:
- Der Herdenschutz von Weidetieren durch wolfsabweisende Zäune ist ein
Erfolgskonzept und hat grundsätzlich Vorrang vor jedweden Eingriffen wie
der Tötung von Wölfen, auch bei Hobbyhaltungen von Weidetieren.
- Die Information zum Herdenschutz wird weiter intensiviert, da sich die
meisten Risse in Haltungen ohne oder ohne ausreichenden Herdenschutz
ereignen. Dazu sind auch besondere Aufklärungskampagnen in Regionen mit
hohem Rissaufkommen erforderlich. Auch über den vermehrten Einsatz von
Herdenschutzhunden wird informiert.
- Die Definition des wolfsabweisenden Herdenschutzes (Grundschutz) wird
überarbeitet, da viele Bundesländer diesen bereits seit langem mit 120 cm
Mindesthöhe von Zäunen definieren und Gerichte eine Höhe von 90-105 cm
vermehrt als ungenügend einstufen.
- ein wissenschaftliches Monitoring, bei dem offene Forschungsfragen zum
Umgang mit Wölfen fortlaufend gezielt einer unabhängigen
wissenschaftlichen Klärung zugeführt werden müssen.
- Die naturschutzrechtlichen Regelungen der EU (insbes. FFH-Richtlinie Art.
14) sind auch nach Überführung des Wolfes durch den Bund in das Jagdrecht
konsequent zu beachten; wolfsfreie Zonen und Bestandsobergrenzen sind
unionsrechtswidrig und bieten keinen Schutz für Weidetiere.
- Die (Trophäen-)Aneignung des toten Wolfskörpers bleibt verboten.
- Rechtswidrige Jagdpraktiken und illegale Bejagung sowie Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz werden konsequent verfolgt und geahndet und eine noch
fehlende strafrechtliche Gesetzesgrundlage dazu geschaffen.
- erweiterte Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen für Regionen mit
schwieriger Topographie, Deichbeweidung und extensiver Weidetierhaltung,
in denen Herdenschutz mit hohem Aufwand verbunden ist.
- strikte Beachtung des Elterntierschutzes und der Rudelstrukturen bei der
Bejagung von Wölfen. Bejagung führt in der Regel zu mehr Rissereignissen,
wenn der Herdenschutz nicht ausreichend ist.
- die Einrichtung einer unabhängigen anonymen Meldestelle und einer
landesweiten Aufklärungskommission (Task Force) zur illegalen Jagd auf
geschützte Tierarten.