Wölfe und Weidetierhaltung: der Tierschutz‑orientierte Herdenschutz als zentrales Handlungsfeld

Beschluss der LDK Emden am 25./26. April 2026

Für uns Grüne ist das möglichst konfliktarme Nebeneinander der Weidetierhaltung
und der heimischen Tierart Wolf Ziel unserer Politik. Der Wolf trägt zu einem
gesunden, angemessenen Wildtierbestand bei. Konflikte mit der Weidetierhaltung
müssen in erster Linie durch bestmöglichen Herdenschutz reduziert werden. Wir
setzen uns dafür ein, dass die seit der Änderung des Bundesjagdgesetzes mögliche
Bejagung des Wolfs in Niedersachsen auf schadstiftende Wölfe begrenzt wird. Der
effektive Schutz des Wolfs ist dabei zwingende Voraussetzung, um den guten
Erhaltungszustand zu sichern und
auszubauen.

Wir fordern daher:

  • Der Herdenschutz von Weidetieren durch wolfsabweisende Zäune ist ein
    Erfolgskonzept und hat grundsätzlich Vorrang vor jedweden Eingriffen wie
    der Tötung von Wölfen, auch bei Hobbyhaltungen von Weidetieren.
  • Die Information zum Herdenschutz wird weiter intensiviert, da sich die
    meisten Risse in Haltungen ohne oder ohne ausreichenden Herdenschutz
    ereignen. Dazu sind auch besondere Aufklärungskampagnen in Regionen mit
    hohem Rissaufkommen erforderlich. Auch über den vermehrten Einsatz von
    Herdenschutzhunden wird informiert.
  • Die Definition des wolfsabweisenden Herdenschutzes (Grundschutz) wird
    überarbeitet, da viele Bundesländer diesen bereits seit langem mit 120 cm
    Mindesthöhe von Zäunen definieren und Gerichte eine Höhe von 90-105 cm
    vermehrt als ungenügend einstufen.
  • ein wissenschaftliches Monitoring, bei dem offene Forschungsfragen zum
    Umgang mit Wölfen fortlaufend gezielt einer unabhängigen
    wissenschaftlichen Klärung zugeführt werden müssen.
  • Die naturschutzrechtlichen Regelungen der EU (insbes. FFH-Richtlinie Art.
    14) sind auch nach Überführung des Wolfes durch den Bund in das Jagdrecht
    konsequent zu beachten; wolfsfreie Zonen und Bestandsobergrenzen sind
    unionsrechtswidrig und bieten keinen Schutz für Weidetiere.
  • Die (Trophäen-)Aneignung des toten Wolfskörpers bleibt verboten.
  • Rechtswidrige Jagdpraktiken und illegale Bejagung sowie Verstöße gegen das
    Tierschutzgesetz werden konsequent verfolgt und geahndet und eine noch
    fehlende strafrechtliche Gesetzesgrundlage dazu geschaffen.
  • erweiterte Unterstützung bei Herdenschutzmaßnahmen für Regionen mit
    schwieriger Topographie, Deichbeweidung und extensiver Weidetierhaltung,
    in denen Herdenschutz mit hohem Aufwand verbunden ist.
  • strikte Beachtung des Elterntierschutzes und der Rudelstrukturen bei der
    Bejagung von Wölfen. Bejagung führt in der Regel zu mehr Rissereignissen,
    wenn der Herdenschutz nicht ausreichend ist.
  • die Einrichtung einer unabhängigen anonymen Meldestelle und einer
    landesweiten Aufklärungskommission (Task Force) zur illegalen Jagd auf
    geschützte Tierarten.