Selbstbestimmt über das Lebensende hinaus – Für ein modernes und ökologisches Bestattungsgesetz in Niedersachsen

Beschluss der LDK in Emden am 25./26. April 2026

Wir setzen uns für eine umfassende Novellierung des Niedersächsischen
Bestattungsgesetzes (BestattG) ein. Ziel ist es, den starren Friedhofszwang zu
lockern, alternative Bestattungsformen rechtlich abzusichern und das
Selbstbestimmungsrecht der Bürger*innen sowie ökologische Nachhaltigkeit ins
Zentrum der Gesetzgebung zu rücken. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben
muss auch die Entscheidung beinhalten, wie und wo man die letzte Ruhe findet.

Zentrale Forderungen:

  1. Lockerung des Friedhofszwangs: es sollte ermöglicht werden, die Asche von
    Verstorbenen auf privaten Grundstücken beizusetzen oder an dafür
    ausgewiesenen Naturorten zu verstreuen, sofern eine entsprechende
    schriftliche Willenserklärung der verstorbenen Person vorliegt und
    kommunale Rahmenbedingungen eingehalten werden.
  1. Zulassung neuer, ökologischer Bestattungsverfahren: Verfahren wie die
    „Reerdigung“ (die Transformation des Körpers zu fruchtbarer Erde innerhalb
    weniger Wochen) sollen als klimaschonende Alternative zur klassischen Erd-
    und Feuerbestattung legalisiert werden. Auch die Beisetzung von biologisch
    abbaubaren Urnen in fließenden Gewässern (Flussbestattung) soll ermöglicht
    werden, um dem Wunsch nach naturnahen Abschiedsformen gerecht zu werden.
  1. Konsequente interkulturelle und weltanschauliche Öffnung: Niedersachsen
    ist ein Land der Vielfalt – das muss sich auch in unserer
    Bestattungskultur widerspiegeln. Muslimische und andere religiöse Riten
    sollen diskriminierungsfrei ermöglicht und bürokratische Hürden abgebaut
    werden, damit Abschiednahme und Beisetzung unabhängig von Herkunft oder
    Glauben in Würde stattfinden können.