Ein grünes Konzept für eine solidarische, gerechte und zukunftsfähige juristische Ausbildung

Beschluss der LDK in Emden am 25./26. April 2026

  1. Der Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen steht fest an der Seite des juristischen Nachwuchses und tritt für eine juristische Ausbildung ein, die solidarisch, gerecht und zukunftsfähig ausgerichtet und gestaltet wird. Er erkennt dahingehend den notwendigen Reformbedarf der juristischen Ausbildung und die hohe gesamtgesellschaftliche Relevanz der Thematik sowie den daraus resultierenden dringenden Handlungsbedarf zur Sicherung der Resilienz unseres Rechtsstaats, unseres Justizsystems und unserer Demokratie an.
  1. Zu diesem Zweck fordert die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen die Landesregierung auf, jedenfalls für akute Probleme der juristischen Ausbildung zügig Abhilfe zu schaffen und weitere Reformschritte ebenfalls anzugehen. Dazu gehören folgende Punkte:

a) Studium der Rechtswissenschaften und erste juristische Prüfung

  • Die sog. „Freischussregelung“ aus § 4 Abs. 2 NJAG wird derart angepasst, dass ein Freiversuch im Anschluss an das neunte Fachsemester möglich ist.
  • Das sog. „Abschichten“ aus § 4 Abs. 2 NJAG wird zukünftig allen Kandidat*innen auch außerhalb des Freiversuchs in allen regulären Versuchen ermöglicht.
  • Das „E-Examen“ auch für die erste juristische Prüfung eingeführt. Dabei erhalten die Studierenden einen Anspruch auf Anfertigung der Aufsichtsarbeiten an ihrem Studienort (ohne de-facto Zwang zur Auswärtsübernachtung).
  • Der Pflichtfachstoff wird eingekürzt und der Umfang, der Schwierigkeitsgrad und die Korrektur der Examensklausuren werden unter Einbeziehung der Fakultäten, der Fachachaften und des LJPA kritisch geprüft. Dabei soll einerseits die realistisch mögliche und sinnvolle Bewältigung der Stoffmenge durch die Studierenden im Vordergrund stehen. Andererseits muss eine vergleichbare und faire Bewertung der Prüfungsleistungen gewährleistet werden. Zu diesem Zweck sind verdeckte Zweitkorrekturen (ohne Kenntnis der Erstkorrektur) einzuführen und Prüfungskommissionen in der mündlichen Prüfung sind divers, vor allem unter Berücksichtigung der Repräsentanz der Geschlechter, zu besetzen.

b) Juristischer Vorbereitungsdienst und zweite juristische Prüfung

  • Die mit der Einführung des sog. „E-Examens“ im Oktober 2026 angestrebte Zentralisierung der Prüfungsorte in Osnabrück, Hannover und ggf. Lüneburg wird kritisch überprüft. Ziel muss es sein, allen Referendar*innen einen Anspruch auf Anfertigung derAufsichtsarbeiten an ihrem Ausbildungsort oder in zumutbarer Nähe zu gewährleisten.
  • Die Unterhaltsbeihilfe für Referendar*innen wird erhöht. Das Niveau des Netto-Betrags der Unterhaltsbeihilfe sollte die Summe aus Bafög-Höchstsatz und der Minijob-Grenze nicht unterschreiten bzw. auf dieses angehoben werden. Die bestehende Beschränkung von Nebentätigkeiten auf einen Wochenarbeitstag wird zudemaufgehoben.
  • Die Landesregierung setzt sich in der Jumiko und gegenüber anderen Ländern für eine Abschaffung dortiger „Landeskinderklauseln“ für Referendariatsplätze ein. In Niedersachsen werden zum Zwecke der Transparenz die Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung in den Einstellungsdurchgängen der letzten drei Jahre veröffentlicht.
  • Das Land Niedersachsen wirkt auf Bundesebene darauf hin, dass die Zeit der vierten Pflichtstation bei einem*r Rechtanwält*in gem. § 5 Abs. 4 DRiG i. V. m. § 7 Abs. 1 NJAG auf sechs Monate reduziert wird. Die dadurch frei gewordenen drei Monate werden den Referendar*innen für eine gezielte selbstständige Examensvorbereitung zur Verfügung gestellt. Die OLG-Bezirke und das LJPA schaffen für diese Phase gemeinsam gezielte zusätzliche Angebote, welche die Referendar*innen auf freiwilliger Basis wahrnehmen können.
  • Das LJPA prüft unter Einbeziehung von Referendar*innen, Ausbilder*innen und weiterer Expert*innen kritisch, ob eine Anfertigung der Aufsichtsarbeiten nach der jeweiligen Station im juristischen Vorbereitungsdienst möglich und sinnvoll wäre.
  • Auch in der zweiten juristischen Prüfung verdeckte Zweitkorrekturen (ohne Kenntnis der Erstkorrektur) einzuführen und Prüfungskommissionen in der mündlichen Prüfung zwingend divers, unter Berücksichtigung der Geschlechterrepräsentanu, zu besetzen.

c) Einsetzung einer Kommission zur Reform der juristischen Ausbildung

  • Die Landesregierung setzt sich gegenüber anderen Bundesländern und der Bundesregierung für die Bildung einer bundesweiten Kommission in dieser Form ein, um den dringend notwendigen Reformbedarf möglichst einheitlich im gesamten Bundesgebiet adressieren zu können. Dabei berücksichtigt sie die Ergebnisse des 75. Deutschen Juristentages in Erfurt im September 2026 und der 97. Justizminister*innenkonferenz in Hamburg zur Reform der juristischen Ausbildung sowie die durch die Bundesfachschaft Jura und die Gruppierung iur.reform erarbeiteten Reformvorschläge.